RNZ: Ja, aber - Kommentar zum Hartz-IV-Urteil
ID: 1768002
Hängematte und Hartz-IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Quintessenz
des Richterspruchs: Die Gesellschaft tritt dafür ein, dass keiner fallengelassen
wird. Jeder hat Anspruch auf Hilfe. Aber wer sie bekommt, muss auch selbst mit
anpacken, soweit ihm das möglich ist, um aus der Notlage wieder herauszukommen.
Das ist der Inbegriff von Solidarität. Und diese wiederum darf keine
Einbahnstraße sein. So ist zu erklären, dass der Staat im Ernstfall auch unter
das Existenzminimum kürzen darf, was zunächst widersprüchlich erscheint. Wobei
die neu gezogene Untergrenze allerdings willkürlich wirkt: Wieso sind 70 Prozent
des Existenzminimums vertretbar, 40 aber nicht mehr? Wie sähe es bei der Hälfte
aus? Deutlich schwerer wiegt aber der atmosphärische Wechsel, der aus diesem
Urteil hervorgeht. Die Jobcenter werden künftig stärker darauf achten müssen,
wen sie wie sanktionieren und wie sie ihn zum Mitziehen bewegen. Sobald die
Pflichten nachgeholt werden, fließt auch wieder das volle Geld. Das ist
Motivation; die starre Drei-Monats-Sanktion hatte dagegen rein strafenden
Charakter. Gut, dass dieser Gedanke nun eingemottet wird.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
Original-Content von: Rhein-Neckar-Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.11.2019 - 18:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1768002
Anzahl Zeichen: 1526
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Heidelberg
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 383 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RNZ: Ja, aber - Kommentar zum Hartz-IV-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rhein-Neckar-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




