DDV bedauert große Defizite in der Halbzeitbilanz der Regierung
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konstatiert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), dass viele im
Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben und Leitsätze bisher nicht umgesetzt
worden sind oder unerwähnt bleiben.
"Es scheint kein vordringliches Vorhaben der Bundesregierung mehr zu sein, die
Mitte 2020 anstehende Evaluierung der DS-GVO intensiv zu begleiten und - so
heißt es im Koalitionsvertrag - alle Regelungen auf ihre Zukunftsfähigkeit und
Effektivität zu überprüfen", stellt DDV-Präsident Patrick Tapp fest. Hierüber
würde kein Ton verloren. Auch das Koalitionsziel, sich für eine
ePrivacy-Verordnung einzusetzen, die im Einklang mit der EU
Datenschutz-Grundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt, bliebe
unerwähnt.
Der DDV begrüßt, dass in der Halbzeitbilanz der Wunsch vieler Beschäftigter nach
einer stärkeren Selbstbestimmung von Arbeitszeit reflektiert wird. Das
entspricht einer unter anderem durch den DDV unterstützten, breit angelegten
Befragung der Beschäftigten in der Werbe-, Dialogmarketing- und
Unternehmensberaterbranche. "Und doch ist es nicht nachvollziehbar, warum einem
großen Teil von Beschäftigten aus tarif-ungebundenen Branchen der Wunsch in
Zeiten der Digitalisierung versagt werden soll.", so der DDV-Präsident.
Als positive Errungenschaft wird in der Halbzeitbilanz die
Musterfeststellungsklage erwähnt, nicht aber die akute Gefahr, dass sie durch
die in Brüssel konkret in Verhandlung stehende Verbandssammelklage ersetzt
werden soll. Bleibt schließlich nur zu hoffen, so Patrick Tapp, dass das
positive Koalitionsziel, künftige nationale und europäische
Gesetzgebungsverfahren noch stärker hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
privatwirtschaftliche Medienangebote, wie z.B. durch Werbeverbote, zu prüfen,
weiterhin ernsthaft verfolgt wird.
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Datum: 06.11.2019 - 12:24 Uhr
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