Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung
ID: 1768608
Gebäudesanierung - 10 Jahre dauernde Diskussion muss endlich zum Abschluss
kommen - Um die Sanierungsqualität nicht aufs Spiel zu setzen, sind
Nachbesserungen nötig: Energieberatung für Qualitätssicherung von Maßnahmen
erforderlich - Fossile Heizungen dürfen keine steuerliche Förderung erhalten
Der Bundesrat berät am morgigen Freitag, den 8. November 2019, über den
Vorschlag der Bundesregierung zur Umsetzung der steuerlichen Förderung
energetischer Gebäudesanierung für selbstgenutztes Wohneigentum. Der
Gesetzesentwurf muss nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
nachgebessert werden, um die Sanierungsqualität zu sichern. Die DUH fordert
dafür, eine qualifizierte Energieberatung im Gesetz zu ergänzen sowie fossile
Heizungen ab 2020 zu verbieten. Ansonsten drohen Steuermittel ohne Nutzen für
den Klimaschutz verschwendet und wirksame Maßnahmen zur CO2-Einsparung versäumt
zu werden.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Seit einem Jahrzehnt diskutiert die Politik bereits über die Einführung einer
steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es ist höchste Zeit,
dass die Hängepartie endlich beendet und eine sinnvoll ausgestaltete steuerliche
Förderung der energetischen Sanierung auf den Weg gebracht wird. Durch ihre
Untätigkeit im Gebäudebereich hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass
wichtige Investitionen in den Klimaschutz und die Bestandssanierung nicht
getätigt wurden. Diese steuerliche Förderung alleine wird den Stillstand zwar
nicht auflösen können. Es ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung."
Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung
verschiedener Einzelmaßnahmen muss eine verpflichtende Energieberatung verankert
werden, sonst droht die Klimaschutzwirkung zu verpuffen. Mit dem aktuellen
Entwurf setzt die Bundesregierung sonst die Sanierungsqualität aufs Spiel und
riskiert, dass die Maßnahmen ihr CO2-Minderungspotential nicht erreichen. Nur
unabhängige Energieberater können Hauseigentürmern zudem einen individuellen
Sanierungsfahrplan mit aufeinander sinnvoll abgestimmten Maßnahmen zum
klimaneutralen Gebäude aufzeigen.
Diese Notwendigkeit zeigt sich bei anstehendem Heizungstausch. Die DUH begrüßt
grundsätzlich, dass selbstnutzende Wohneigentümer für energetische
Sanierungsmaßnahmen wie den Heizungstausch künftig einen 20-prozentigen Abzug
von der Steuerschuld geltend machen können. Um die Qualität der Maßnahme sowie
eine sinnvolle Einbettung in eine ganzheitliche Sanierungsstrategie zu sichern,
fehlt es jedoch an einer unabhängigen Energieberatung als Voraussetzung für die
Förderung. Gleichzeitig muss die Förderung fossiler Heizungsanlagen vollständig
ausgeschlossen werden.
Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie & Klimaschutz:
"Die Klimaziele im Gebäudebereich lassen sich nur mit einer erneuerbaren
Wärmeversorgung erreichen. Mit der steuerlichen Förderung von fossilen Heizungen
werden bestehende Strukturen zementiert, statt Anreize für klimafreundliche
Investitionen im Heizungskeller zu setzen. Wenn die Bundesregierung die
Klimaziele 2030 nicht auch noch verfehlen möchte, dann muss der Einbau von neuen
Ölheizungen ab 2020 und von Gasheizungen ab 2025 verboten werden."
Die Notwendigkeit der Energieberatung sehen auch die zuständigen
Bundesratsausschüsse. In ihrer Empfehlung vom 29. Oktober 2019 sprechen sie sich
für eine Bescheinigung der Durchführung von Maßnahmen durch einen unabhängigen
Sachverständigen entsprechend dem Verfahren der KfW-Förderung aus. Sie weisen
außerdem daraufhin, dass die Förderung von Heizungsanlagen, die für den
ausschließlichen Einsatz fossiler Energieträger geeignet sind, ausgeschlossen
werden muss.
Hintergrund:
Dem Gesetzesentwurf nach sollen energetische Modernisierungsmaßnahmen an
selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren durch
einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.
Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je Objekt,
über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Der
Entwurf sieht als Voraussetzung für die Förderung von energetischen
Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch weder eine Baubegleitung noch eine
Bestätigung durch einen Energieberater vor. Der ausführende Fachunternehmer soll
sein eigenes Werk selbst bestätigen dürfen. Das wäre eine Abkehr vom etablierten
Vier-Augen-Prinzip.
Der vorgelegte Vorschlag adressiert nur selbst nutzende Eigentümer. Große
Sanierungspotenziale gibt es aber auch bei gewerblichen Wohneigentümern und
gewerblichen Eigentümern von Nichtwohngebäuden, die mit zusätzlichen
steuerlichen Instrumenten verstärkt zur Sanierung motiviert werden sollten.
Links: Chronologie des Scheiterns beim Klimaschutz in Gebäuden:
http://l.duh.de/p191107
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und
Klimaschutz
0160 3201434, brandmeyer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 07.11.2019 - 10:16 Uhr
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