Allg. Zeitung Mainz: Reflexhaft / Friedrich Roeingh zum Raser-Urteil

Allg. Zeitung Mainz: Reflexhaft / Friedrich Roeingh zum Raser-Urteil

ID: 1771288
(ots) - Erst vor kurzem hat der Bundesgerichtshof den Weg dafür geebnet,
dass Raser nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen Mordes
verurteilt werden können. Sind die fünf Jahre Jugendhaft, die das Landgericht
Stuttgart gegen den 21-jährigen Jaguar-Fahrer verhängt hat, deshalb ein mildes
oder zu mildes Urteil? Für die Hinterbliebenen der beiden Todesopfer gewiss. Das
Stuttgarter Landgericht aber hat sich aus gutem Grund daran gehalten, dass für
ein Mordurteil der (bedingte) Tötungsvorsatz nachgewiesen werden muss.
Nachgewiesen wohlgemerkt und eben nicht angenommen. Das Rasen mit 165
Stundenkilometern in einer Innenstadt reicht dafür allein nicht aus. Dafür hat
der Gesetzgeber gerade erst den Raserparagrafen geschaffen, der bei Todesfolge
zehn Jahre Haft vorsieht - und im Jugendstrafrecht eben fünf Jahre. Wir sollten
die Leidenschaft, mit der wir einzelne Urteile zu Todesfällen reflexhaft infrage
stellen, besser auf unseren grundsätzlichen Umgang mit Rasern lenken. In der
Schweiz und in Österreich etwa wird der Straßenverkehr nicht nur wesentlich
dichter kontrolliert. Geschwindigkeitsverstöße werden dort auch rabiater
geahndet - viel schneller mit Beschlagnahme des Fahrzeugs und jahrelangem
Führerscheinentzug. Von der irrationalen Ablehnung des Tempolimits in
Deutschland ganz zu schweigen. Ein Tempolimit, das nicht nur weniger Unfalltote
und weniger Emmissionen bedeutete, sondern auch noch die Leistungsfähigkeit des
Straßennetzes erhöhen würde. Doch darüber können wir wahrscheinlich erst reden,
wenn im Bundestag mehr Frauen als Männer sitzen.



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Datum: 15.11.2019 - 20:16 Uhr
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