Datenschutzaufsicht muss unabhängig sein
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Datenschutzaufsicht muss unabhängig sein
Es ist gut, dass der Europaeische Gerichtshof mit seiner Entscheidung klargestellt hat, dass die europaeischen Datenschutz-Richtlinie nicht nur "voellige Unabhaengigkeit" besagt, sondern auch "voellige Unabhaengigkeit" meint. Zu den notwendigen Reaktionen auf die Datenschutzskandale in der Privatwirtschaft, die uns in den vergangenen Jahren beschaeftigt haben, gehoert die Staerkung der Datenschutzaufsicht in der Privatwirtschaft.
Der Europaeische Gerichtshof hat dies mit seiner Entscheidung unterstrichen. Diejenigen Bundeslaender, die die Datenschutzaufsicht noch immer in ein Ministerium integriert haben, muessen nun schnell unabhaengige Stellen schaffen. Dazu gehoert auch, dass diese Stellen keiner staatlichen Aufsicht unterstellt sein duerfen. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen. Dies muss auch Konsequenzen haben fuer die Unabhaengigkeit des Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz. Die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums des Inneren muss gestrichen werden.
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Datum: 09.03.2010 - 19:17 Uhr
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