BGH bestätigt: Inkassodienstleistung ist eine umfassende, vollwertige und substantielle Rechtsberatung
ID: 1774701
zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "LexFox"
mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz erneut klargestellt, dass die Rechtsberatung
durch Inkassounternehmen eine umfassende und vollwertige substantielle
Rechtsberatung darstellt.
Damit bestätigt der BGH mit Bezug auf die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2002 und 2004 die Gleichstellung von
Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im Bereich des außergerichtlichen
Forderungseinzugs.
"Die Entscheidung ist konsequent und folgerichtig", sagte Kirsten Pedd,
Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU). "Das
Grundgesetz verlangt, dass wesentlich Gleiches auch gleich behandelt wird. Die
Dienstleistung, die ein zugelassenes Inkassounternehmen erbringt, unterscheidet
sich nicht von der Dienstleistung eines Rechtsanwalts, wenn er mit dem
Forderungseinzug beauftragt wird. In der Diskussion um eine Begrenzung von
Inkassokosten wurde etwa von Verbraucherzentralen anderes behauptet. Die
Entscheidung des BGH zeigt einmal mehr, dass solche Behauptungen haltlos sind."
Die BDIU-Präsidentin appelliert nun an den Gesetzgeber, die Entscheidung des BGH
auch im Zuge der angestrebten weiteren Regulierung des Inkassorechts zu
berücksichtigen. "Das BMJV möchte die erstattungsfähigen Gebühren unabhängig vom
Fall, vom Schuldnerverhalten oder vom Umfang des Auftrages um fast die Hälfte
senken. Der Einzug von Forderungen ist aber komplex und erfordert rechtliches
Knowhow. Deshalb muss eine angemessene Vergütung ermöglicht werden, um den für
die Wirtschaft essentiellen außergerichtlichen Forderungseinzug auch in Zukunft
zu gewährleisten."
Pressekontakt:
Lorenz Becker
Telefon 030 2060736-50
lorenz.becker@inkasso.de
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Datum: 27.11.2019 - 16:22 Uhr
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