Berliner CDU-Generalsekretär will Modernisierungsumlage zeitlich befristen
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gefordert, Modernisierungskosten nur noch zeitlich befristet auf Wohnungsmieten
aufzuschlagen.
Evers sagte dem rbb, ihm sei nicht ersichtlich, warum Modernisierungen
betriebswirtschaftlich nach einigen Jahren abgeschrieben seien, aber trotzdem
dauerhaft die Miete belasteten.
"Wenn beispielsweise eine Heizungsanlage betriebswirtschaftlich abgeschrieben
ist, dann darf sie auch nicht mehr auf die Miete aufgerechnet werden", forderte
der CDU-Politiker. Das Argument, dass sich mit einer Modernisierung für Mieter
der Wohnwert erhöhe, akzeptiere er nicht: "Das heutige System führt im Ergebnis
dazu, dass ein Mieter eine Heizungsanlage dreimal, viermal, fünfmal in seinem
Leben zu bezahlen hat. Das ist niemandem erklärbar und ich finde, der Zustand
muss abgestellt werden."
Die Modernisierungsumlage ist im Mietrecht auf Bundesebene geregelt. Evers
zeigte sich optimistisch, mit seiner Forderung auch bei den eigenen
Parteifreunden im Bundestag durchzudringen: "Wir sind streitlustig, wir haben in
Berlin besondere Erfahrungen und die bringen wir auf Bundesebene auch ein und
insofern schauen wir mal, ob wir da nicht auch Bewegung bei der CDU insgesamt
sehen."
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Datum: 15.01.2020 - 07:05 Uhr
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