Kritik an Plänen zur Entlohnung von entsandten Arbeitnehmern
ID: 1785991
Kritik an Plänen aus dem Bundesarbeitsministerium zur Entlohnung von
Arbeitsmigranten geübt. "Man will nicht, dass sich tatsächlich etwas für
entsandte Beschäftigte verbessert", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin
der Grünen der Wochenendausgabe der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neuen
deutschlands". Mit Blick auf einen Referentenentwurf zur Reform des
Arbeitnehmerentsendegesetzes kritisierte sie, das Papier sage nichts anderes,
als "dass es Lohndumping weiter geben soll", so Müller-Gemmeke.
Die Grünen-Politikerin hält die Pläne ebenso wie der DGB für nicht vereinbar mit
EU-Recht. "Das läuft auf ein Vertragsverletzungsverfahren hinaus", sagte
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach gegenüber "nd".
Mit der Reform des deutschen Entsendegesetzes soll die Richtlinie in nationales
Recht umgesetzt werden. Doch der Referentenentwurf würde es nach Einschätzung
der Kritikerinnen weiterhin ermöglichen, dass entsandte Arbeitnehmer geringer
vergütet werden als inländische Beschäftigte. So wird in dem Entwurf, der dem
"nd" vorliegt, unter anderem in einigen Passagen zwischen "Mindestentgeltsätzen"
und weiteren "Entgeltbestandteilen" unterschieden.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59019/4495367
OTS: neues deutschland
Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.01.2020 - 17:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1785991
Anzahl Zeichen: 1701
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 471 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kritik an Plänen zur Entlohnung von entsandten Arbeitnehmern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
neues deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




