Pfeiffer/Bleser:Öffentliche Auftragsvergabe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich reformiert
ID: 1789220
kurzfristige Anforderungen reagieren
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im
Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik
zugestimmt. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige
Berichterstatter, Peter Bleser:
Pfeiffer: "Mit der Gesetzesänderung wird nun präzisiert, dass wesentliche
Sicherheitsinteressen auch betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder
sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden. Einschlägig wird
dies aber nicht nur bei Schlüsseltechnologien, sondern auch bei Leistungen für
den Grenzschutz, bei der Bekämpfung von Terrorismus und von organisierter
Kriminalität. Bei verdeckten Tätigkeiten von Polizei und Sicherheitskräften, bei
Verschlüsselungen und dort, wo ein hohes Maß an Vertraulichkeit erforderlich
ist."
Bleser: "Die Vergabe von Direktaufträgen bei Beschaffungen für mandatierte
Auslandseinsätze der Bundeswehr oder bei einsatzgleichen Verpflichtungen im
Zusammenhang mit einer Krise wird erleichtert. Unsere Soldaten sollen das
Material erhalten, welches sie brauchen, um sich und uns zu schützen. Das geht
uns alle an und die Union sorgt dafür."
Hintergrund: Im Bereich Verteidigung und Sicherheit stehen die militärischen wie
die zivilen Sicherheitsbehörden vor neuen sicherheitspolitischen
Herausforderungen. Einerseits wird es immer wichtiger, kurzfristig und flexibel
auf sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland reagieren zu können.
Andererseits werden die Einsätze vielfältiger - von internationalem
Krisenmanagement über die Abwehr terroristischer Gefahren bis zu Fragen der
Cybersicherheit und der asymmetrischen Kriegsführung. Auf diese veränderte
Sicherheitslage müssen sich die Soldaten und Polizisten schnell einstellen
können. Mit der heute beschlossenen Reform der öffentlichen Auftragsvergabe im
Sicherheits- und Verteidigungsbereich haben es die Beschaffungsstellen künftig
leichter, das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen. Das gilt
insbesondere für die kurzfristig erforderliche Ausrüstungsbeschaffung. Bereits
nach geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche
Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind.
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Datum: 30.01.2020 - 16:12 Uhr
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