Baugewerbe zur Planungsbeschleunigung im Infrastrukturbereich: Freie Fahrt für schnelles Bauen
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Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen. Dazu
erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe (ZDB):
"Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören im Infrastrukturbereich
immer noch zu den größten Hemmnissen, um effizient, schnell und günstig zu
bauen. Daher ist es mehr als richtig, dass der Bundestag hierbei nun Abhilfe
schafft und die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene
verschlankt. Auch das Maßnahmenvorbereitungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um
den dringend erforderlichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu erleichtern."
Pakleppa kritisiert jedoch, dass die sogenannte "materielle Präklusionsregelung"
in dem Gesetzespaket nicht berücksichtigt wurde. "Die materielle Präklusion ist
einer der zentralen Bausteine für die Planungsbeschleunigung. Nur so kann es zu
einer echten Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren kommen." Die
materielle Präklusionsregelung sah vor, dass nach Ablauf einer angemessenen
Frist Projektbeteiligte keine weiteren Einwände mehr geltend machen konnten.
Damit wäre gewährleistet gewesen, dass Projektgegner nicht mit einer
Verzögerungstaktik die Umsetzung des Vorhabens künstlich in die Länge ziehen und
in verschiedenen Gerichtsinstanzen immer neue Einwände vorbringen.
"Wir appellieren an den Bundesverkehrsminister, die materielle Präklusion in
Form eines weiteren Gesetzes auf den Weg zu bringen. Ein frühzeitiger
Interessensausgleich bei Infrastrukturvorhaben schafft mithin nicht nur mehr
Akzeptanz, sondern gleichzeitig auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten,
indem das Risiko unerwarteter Klagen begrenzt wird. Die Einführung der
materiellen Präklusion im Planungsrecht ist daher dringend geboten", erklärte
Pakleppa abschließend.
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Datum: 31.01.2020 - 13:15 Uhr
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