Kommentar: Sterbehilfe darf nicht Normalität werden
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geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt wurde, ist nachvollziehbar. Die bisherige
Regelung hatte die Schwäche, dass für Ärzte, die hochdosierte schmerzlindernde
und damit lebensverkürzende Arzneien verschrieben haben, Rechtsunsicherheit
bestand. Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die
verhindert, dass Beihilfe zum Suizid zur Selbstverständlichkeit wird. Der
Gesetzgeber steht vor der schwierigen Aufgabe, dem Verfassungsgerichtsurteil
gerecht zu werden, wonach im Ausnahmefall der Einzelne sein Leben selbstbestimmt
beenden können soll. Zugleich aber muss einem gesellschaftlichen Trend
vorgebeugt werden, wonach Sterbehilfe zum Normalfall für Schwerkranke wird. Dass
sich eine solche Gewohnheit einschleichen kann, zeigen die Niederlande, wo
aktive Sterbehilfe seit 2001 erlaubt ist und die Zahlen seitdem drastisch
gestiegen sind. Bei der Sterbehilfe kann es nur darum gehen, todgeweihte
Menschen vor einem qualvollen Sterben zu bewahren. Es kann aber nicht darum
gehen, Menschen grundsätzlich vom Leid schwerer Krankheiten zu befreien.
Selbsttötung darf nicht zu einer von verschiedenen Möglichkeiten der Therapie
werden. Eine wichtige Lehre aus dem Urteil ist, dass sich zwischen Leben und Tod
nicht alles haarklein regeln lässt. Über das Gesetz, das am Mittwoch vom
Verfassungsgericht gekippt wurde, hatten die Parlamentarier wochenlang
gewissenhaft beraten. Am Ende erwies es sich als nicht praxistauglich. Bei einer
neuen Regelung sollte man den Sterbehilfe-Organisationen weiterhin das Handwerk
verbieten. Ärzte, die ihre Patienten lange kennen, brauchen aber mehr Spielraum,
deren Wille auszuloten und zu respektieren. www.rp-online.de
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Datum: 26.02.2020 - 19:13 Uhr
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