Medizinprodukte-Gesetz vergibt Chance zur Stärkung der Patientenrechte

Medizinprodukte-Gesetz vergibt Chance zur Stärkung der Patientenrechte

ID: 1798409
(ots) - Beim Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) hat die
Bundesregierung die Chance zur Stärkung der Patientenrechte vertan, erklärt
Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

"Mit dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz hätte Deutschland den Schutz der
Patientinnen und Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten deutlich
voranbringen können. Es ist mehr als bedauerlich, dass dieser
Gestaltungsspielraum ungenutzt bleibt und sogar bei den ursprünglich geplanten
sinnvollen Regelungen auf den letzten Metern eine Rolle rückwärts gemacht wird.

So wurde die noch im Referentenentwurf vorgesehene Stärkung des Bundesinstituts
für Arzneimittel und Medizinprodukte in großen Teilen wieder zurückgenommen.
Dabei wäre es sehr sinnvoll gewesen, dass die Institution, die die
Risikobewertung durchführt, auch die Kompetenz bekommt, entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten und deren Umsetzung zu kontrollieren. Die
Chance bleibt vertan, auch wenn das BfArM bei 'Gefahr im Verzug' weiterhin
durchgreifen können soll. Doch durch die konkrete Ausgestaltung wird diese
Regelung in der Praxis aller Voraussicht nach ins Leere laufen.

Im Sinne der Patientinnen und Patienten brauchen wir in Deutschland endlich eine
verpflichtende Haftpflichtversicherung für Anwender, Betreiber und Hersteller
von Medizinprodukten. Wie wichtig sie ist, hat nicht zuletzt der Skandal um
schadhafte Brustimplantate gezeigt. Auch die Sicherung der Eigentumsrechte des
Patienten an Medizinprodukten und die Einbeziehung der produktspezifischen
Angaben in die Abrechnungsdaten der Kassen wären notwendige Schritte hin zu mehr
Patientenschutz.

Die AOK wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass diese Themen gesetzlich
verankert werden."

Das Patientenrechte-Positionspapier des AOK-Bundesverbandes:
https://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2019/index_22747.html



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Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
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Datum: 05.03.2020 - 11:05 Uhr
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