Willkür bleibt - Kommentar zum Umgang des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Fluchtgrund Homosexualität
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Für Geflüchtete lässt sich ergänzen: auch vor dem Bundesamt für Asyl und
Flüchtlinge, kurz BAMF. Sie können sich noch weniger als andere auf objektive
Kriterien des Rechtsstaats verlassen, sondern müssen auf die Empathie der
Zuständigen hoffen.
Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich nicht mit dem Fall einer Frau
aus Uganda befasste, die in ihrem Herkunftsland als Lesbe Verfolgung und
Diskriminierung ausgesetzt war, begründete er mit einer angekündigten positiven
Entscheidung des BAMF. Mehr als sieben Jahre, nachdem die Klägerin erstmals Asyl
beantragt hatte, scheint nun also plötzlich eine schnelle Entscheidung möglich.
Das schürt den Verdacht, dass so ein Präzedenzurteil verhindert werden sollte.
Ein solches hätte die Lage auch für viele weitere Schutzsuchende klären können.
Doch nach der Nicht-Entscheidung vom Montag muss sich jede und jeder Betroffene
weiter mit dem BAMF und den Gerichten herumschlagen. Einzelnen Sachbearbeitern
ist es vorbehalten, Richtlinienexegese zu betreiben und darüber zu befinden, ob
einer Asylbewerberin in ihrem Herkunftsland wirklich "mit beachtlicher
Wahrscheinlichkeit" Gefahr droht. Vom inhumanen Winkeladvokatentum des BAMF sind
auch Afghanen regelmäßig betroffen. Ihnen wird bei Ablehnung ihrer Asylgesuche
gern erklärt, sie würden nach ihrer Abschiebung schon eine Gegend finden, in der
sie nicht gleich erschossen oder weggebombt werden.
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Datum: 09.03.2020 - 17:47 Uhr
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