Klage gegen den Bau der Anschlussleitung für Nord Stream 2: Behörden haben Notwendigkeit der Mega-

Klage gegen den Bau der Anschlussleitung für Nord Stream 2: Behörden haben Notwendigkeit der Mega-Pipeline nicht geprüft, Baustopp gefordert

ID: 1799934
(ots) - Mündliche Verhandlung der Klage gegen Pipelineprojekt am 12. März
2020 - Kläger Malte Heynen fordert Baustopp - Unabhängige Prognosen für den
Gasbedarf in Europa wurden nicht eingeholt - Stopp von Erdgas-Pipeline EUGAL
wäre auch das Aus für Nord Stream 2 - Pipelineprojekt widerspricht Klimazielen

Am Donnerstag, den 12. März 2020, verhandelt das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg über eine Klage gegen die Erdgas-Pipeline EUGAL, die
landseitige Anbindung der umstrittenen Erdgasleitung Nord Stream 2. Die Klage
gegen EUGAL führt der Berliner Journalist Malte Heynen, Eigentümer eines Ackers
in Brandenburg, durch den die Pipeline verlegt werden soll, mit Hilfe des
Umwelt-Rechtsanwalts Thorsten Deppner aus Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
unterstützt die Klage mit Recherchen, gefördert wird sie von ClientEarth. Die
Klage wird mit schweren Versäumnissen der Genehmigungsbehörden begründet. Die
für den Bau einer Pipeline notwendigen Prognosen zum zukünftigen Gasbedarf in
Europa hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LGBR)
ungeprüft von der Gasindustrie übernommen. Prognosen von unabhängigen Stellen
wurden nicht eingeholt. Auf Basis dessen fordern Malte Heynen, die DUH und
ClientEarth einen Baustopp der Pipeline. Ein Stopp von EUGAL würde auch das Ende
von Nord Stream 2 bedeuten.

Kläger Malte Heynen erläutert: "Die Genehmigungsbehörden folgen blind den
Prognosen der Gas-Lobby. Den tatsächlichen Bedarf für die Pipeline haben weder
die Bundesnetzagentur noch das Landesbergamt in Cottbus geprüft. Sie verlassen
sich auf die zweifelhaften Szenarien der Gasindustrie. Das ist erschreckend: Wir
haben nur noch wenige Jahre, um die Entscheidungen zu treffen, die das Weltklima
noch retten können. Wenn EUGAL in Betrieb geht, legen wir uns für Jahrzehnte
darauf fest, weiterhin gewaltige Mengen an Gas zu verbrennen."



Die Gasindustrie hat bereits in der Vergangenheit den Gasverbrauch regelmäßig
weit überschätzt. Zum Beispiel bei der Vorgängerpipeline OPAL, die parallel zu
EUGAL verläuft, und die von der gleichen Behörde genehmigt wurde. Schon fünf
Jahre nach der Genehmigung der OPAL zeigte sich: Die Prognosen, auf deren Basis
OPAL genehmigt wurden, lagen 60 Prozent höher als der tatsächliche Gasverbrauch.

Auch energiewirtschaftlich besteht kein Bedarf für EUGAL und Nord Stream 2.
Sowohl die Import-Infrastruktur als auch das Leitungsnetz in Deutschland
verfügen über ausreichend Kapazitäten. Dass tatsächlich von einem wachsenden
Gas-Importbedarf in Deutschland und Europa ausgegangen werden kann, wie von der
Gas-Lobby im Genehmigungsverfahren angeführt, ist höchst zweifelhaft.

Dazu kommentiert Ilona Jedrasik, Energie-Expertin von ClientEarth: "EUGAL und
Nord Stream 2 sind schlicht unnötige Projekte. Das hat bereits das Europäische
Parlament klargestellt: Diese neuen Pipelines sind eine Bedrohung für die
Energiesicherheit. Einen positiven energiewirtschaftlichen Beitrag leisten sie
nicht. Nicht zu vergessen sind die umfassenden Auswirkungen der Pipelines auf
Natur-, Arten- und Klimaschutz in allen beteiligten Ländern. Zudem macht sich
Deutschland damit weiter abhängig von Energieimporten - und blendet die eigenen
Klimaziele komplett aus."

Bei der Planung neuer Erdgas-Infrastruktur werden bisher keine Klimaziele
berücksichtigt. Während bei der Stromnetzplanung klimapolitische Vorgaben wie
der Anteil erneuerbarer Energien eine wachsende Bedeutung bekommen, ist die
Planung der Gasnetze alleine auf einen wachsenden Verbrauch ausgerichtet.

Dazu Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz: "Klimapolitisch
ist der Bau von EUGAL ein Blindflug. Ebenso wie bei Nord Stream 2 ist die
Vereinbarkeit mit den Klimazielen nicht überprüft worden. Schlimmer noch: Die
mit dem Vorhaben verbundenen Treibhausgasemissionen wurden überhaupt nicht
berücksichtigt. Dabei ist die Alternative klar: Statt neuer Pipelines für
fossiles Erdgas, brauchen wir Vorrang für erneuerbare Energien, Energieeffizienz
und einen Fahrplan für erneuerbares Gas. Bundeswirtschaftsminister Peter
Altmaier muss schnellstmöglich konkrete Ziele für den Anteil von erneuerbarem
Gas an der Gaserzeugung über mehrere Jahre bis 2050 festsetzen. Gemeinsam mit
dem CO2-Reduktionsziel von 95 Prozent bis 2050 entsteht erst so der Rahmen für
einen klimafreundlichen Gassektor."

Die EUGAL-Pipeline soll von Lubmin an der Ostsee - dem Übergabepunkt zu Nord
Stream 2 - bis zur tschechischen Grenze bei Deutschneudorf verlaufen. Sie hat
eine Gesamtlänge von rund 480 Kilometern. Die gesamte Transportkapazität beträgt
55 Milliarden Kubikmeter Erdgas im Jahr. Dies entspricht mindestens 100
Millionen Tonnen CO2.

Die Verhandlung ist öffentlich. Interessierte Medienvertreter müssten wegen der
Sicherheitskontrollen spätestens 9:15 vor Ort sein. Ein Urteil wird bald nach
der Verhandlung erwartet, auch eine Bekanntgabe noch am selben Tag ist möglich.
Interviews und Statements sind nach der Verhandlung möglich.

Datum:

Donnerstag, den 12. März 2020, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin

Vor Ort:
- Malte Heynen, Kläger
- Thorsten Deppner, Rechtsanwalt
- Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz DUH

Links:

Die Klagebegründung finden Sie unter: http://l.duh.de/p200311

Pressekontakt:

Malte Heynen, Kläger
01577 1570044, heynen@posteo.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de

Ilona Jedrasik, ClientEarth
+48 22 307 21 03, ijedrasik@clientearth.org

Thorsten Deppner, Rechtsanwalt
030 28 00 95 16, mail@kanzleideppner.de

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

Press office ClientEarth:

Ellen Baker
+44 (0)203 030 5951, EBaker@clientearth.org

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4543675
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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Datum: 11.03.2020 - 10:51 Uhr
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