Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission beauftragt einseitige Studie
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"Unser Grundrecht auf Privatsphäre und die (Un-)Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung sollen damit aus dieser Studie einfach ausgeklammert werden, um grundrechtswidrige Gedankenspiele untersuchen zu können. Seit Jahren kritisiert die Zivilgesellschaft, dass eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung weder die Aufklärungsquote erhöht, noch die Zahl der begangenen Straftaten senkt, dafür aber extrem schädliche Auswirkungen auf vertrauliche Berufs- und Beratungstätigkeiten hat. All diese Fragen will die EU-Kommission nicht einmal ansatzweise untersuchen lassen. Ein Vergleich der Situation mit und ohne Vorratsdatenspeicherung fehlt der Fragestellung völlig.
Anstelle einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung wird eine Beraterfirma verpflichtet, allen Änderungswünschen der EU-Kommission nachzukommen. Anstelle eines transparenten Vorgehens werden nur Regierungsvertreter über den Ablauf informiert. Anstelle einer Einbeziehung aller Betroffener werden Datenschützer, Berufsverbände und Zivilgesellschaft nicht einmal gefragt. Anstelle von Ergebnisoffenheit hat sich die EU-Innenkommissarin schon Ende 2019 festgelegt und für eine neue Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bis heute hervorgebracht hat. Dieser Übergriff in das Privatleben jedes einzelnen Menschen in der EU muss gestoppt werden!"
Gestern hatte bereits die Datenschutzorganisation Digitalcourage den Studienauftrag kritisiert.[2] Bereits im Jahr 2011 hatten außerdem das Max-Planck-Institut[3] und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung[4] massive Kritik am Evaluierungsverfahren der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung geübt.
Quellen/Fußnoten:
[1] http://ots.de/WIlcPL [2] http://ots.de/U6cPT5 [3] https://www.mpg.de/5000721/vorratsdatenspeicherung.pdf [4] http://ots.de/1Qpe2B
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Datum: 19.03.2020 - 12:04 Uhr
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