Baugewerbe begrüßt Gesetzentwurf zur Sicherstellung von Genehmigungsverfahren
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Zur Kompensation der sonst üblichen physischen Beteiligung sollen, soweit es etwa um die Bekanntmachung von Unterlagen geht, diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Für Erörterungstermine und mündliche Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten sollen zudem Online-Konsultationen eingeführt werden. Damit ein einheitlicher und übersichtlicher Maßnahmenkatalog bereit steht, sieht der Gesetzentwurf vor, statt einzelner Änderungen in einer Vielzahl betroffener Fachgesetze die erforderlichen Maßgaben in einem Planungssicherstellungsgesetz gebündelt werden.
"Wichtig ist hierbei", so Pakleppa, "dass die befristeten Sonderregelungen unabhängig von behördlichen Ausnahmezuständen gelten sollen. Dadurch erhalten die Beteiligten die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit. Es muss in diesem Zusammenhang aber auch überprüft werden, ob nicht grundsätzlich auf Verfahrensregelungen, die nicht zwingend durch EU-Recht vorgeschrieben sind, verzichtet werden kann. "
Pakleppa abschließend: "Da die Corona-Pandemie auch mittelfristig die Planungs- und Genehmigungsverfahren betreffen wird, ist die vorgeschlagene Änderung aus unserer Sicht dringend geboten. Nur so kann die Genehmigung von Vorhaben, das Aufstellen von Plänen und damit der dringend notwendige Bau und Erhalt unserer Infrastruktur weiter voran getrieben werden," so Pakleppa abschließend.
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Datum: 30.04.2020 - 09:38 Uhr
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