VSV/Kolba: BGH schafft Klarheit im VW-Diesel-Streit
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Heute findet die mündliche Verhandlung im ersten VW-Dieselskandal-Fall am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe statt. Der Gerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz bestätigt und seine vorläufige Meinung sehr klar dargelegt:
- VW haftet wegen sittenwidriger Schädigung dem VW Kunden auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges. - VW muss sich das Handeln leitender Angestellter - auch wenn diese nicht im Vorstand sind - zurechnen lassen. - Der Schaden besteht in der Gefahr der Stilllegung des Fahrzeuges, in den mit der Nachrüstung verbundenen Aufwänden und in der enttäuschten Erwartung, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. - Der Kaufpreis wird mit 5 Prozent Zinsen ab Klagstag verzinst. - Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für die Verwendung des Fahrzeuges abziehen lassen. Das ist eine Entscheidung des Tatrichters, der diese Entschädigung nach der Formel:"Kaufpreis durch 300.000 km mal gefahrene Kilometer" berechnet hat.
Nun sind die Parteien am Wort. Das Urteil wird an einem gesonderten Termin verlautbart werden.
"Damit steht endlich nach Jahren fest, dass VW haftet und wie man den Schadenersatz zu berechnen hat. Damit ist der Weg frei, in Individualklagen in Deutschland gegen VW mit Erfolg vorzugehen," freut sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Wir bieten in Österreich und Südtirol weiterhin kosten- und risikofreie Klagen vor deutschen Gerichten mit Finanzierung durch Prozessfinanzierer an."
Service: Teilnahme an Sammelaktion auf www.klagen-ohne-risiko.at
Pressekontakt:
Dr. Peter Kolba, VSV Obmann, +43 660 2002437
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Datum: 05.05.2020 - 11:40 Uhr
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