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Spende an Alice Weidel: Neue Spur zu Milliardär Conle / Recherchen von "Spiegel" und "Report Mainz" zu Kontounterlagen aus der Schweiz

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(ots) - Bei der Suche nach dem unbekannten Großspender, der den Bundestagswahlkampf der AfD-Politikerin Alice Weidel mit verdeckten Zahlungen in Höhe von rund 132.000 Euro unterstützt hat, haben Ermittler eine neue Spur. Nach gemeinsamen Recherchen des "Spiegel" und des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" erhärten in der Schweiz sichergestellte Kontounterlagen den Verdacht, dass hinter den getarnten Wahlkampfzuwendungen der Duisburger Immobilienmilliardär Henning Conle steckt.

Geld war über Konten zweier Schweizer Pharmafirmen geflossen Das in Tranchen gestückelte Geld war im Bundestagswahlkampf 2017 über die Konten von zwei Schweizer Pharmafirmen an Weidels AfD-Kreisverband am Bodensee geflossen. Wie mehrere mit den Ermittlungen vertraute Quellen dem "Spiegel" und "Report Mainz" berichten, seien bei den Firmen zuvor entsprechende Zahlungen eingegangen, die Conle zugeordnet werden konnten.

Leitender Oberstaatsanwalt: "Akten aus der Schweiz werden nun geprüft" Auf Anfrage wollte die Staatsanwaltschaft Konstanz, die in dem Fall ermittelt, den Vorgang nicht kommentieren. Gleichzeitig bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth, dass seiner Behörde seit Kurzem Beweismittel vorliegen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens von der Schweizer Justiz übermittelt wurden. Darunter befänden sich auch sichergestellte Kontounterlagen. "Die Akten aus der Schweiz werden nun geprüft, danach wird über den Fortgang des Verfahrens entschieden", erklärte Roth.

Jahrelanges juristisches Tauziehen

Um die Kontounterlagen der Pharmafirmen hatte es ein monatelanges juristisches Tauziehen gegeben. Erst am 26. März hatte das Schweizer Bundesstrafgericht eine Beschwerde der Firmen abgewiesen und so die Herausgabe der Beweise an die deutschen Ermittlungsbehörden ermöglicht.

Anwalt der Pharmafirmen hat "keine Befugnis" zur Stellungnahme Zu den verdächtigen Geldtransfers auf den Konten der beiden Schweizer Pharmafirmen wollte der Anwalt der Unternehmen gegenüber "Report Mainz" keine Stellungnahme abgeben. Er habe "derzeit keine Befugnis", sich dazu zu äußern, teilte der Zürcher Rechtsanwalt Valentin Landmann auf Anfrage mit.



Strohleute auf einer von der AfD eingereichten Liste mit Kontakten zu Conle Die Kontounterlagen sind nicht die einzige Spur zu dem Immobilienmilliardär Conle: Nachdem NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" die dubiose Wahlkampfhilfe an Weidels Kreisverband Ende 2018 publik gemacht hatten, reichte die AfD bei der Bundestagsverwaltung eine Liste mit den Namen von 14 angeblichen Spendern ein: Mehrere der aufgelisteten Personen entpuppten sich als Strohleute, einer von ihnen hatte geschäftliche Verbindungen zu Conle. Der gleiche Gönner, ein Geschäftsmann aus Belgien, taucht auch auf einer weiteren Liste mit sechs angeblichen Spendern auf, die 2017 eine Wahlkampagne des heutigen AfD-Europapolitikers Guido Reil im Wert von rund 44.500 Euro finanziert haben sollen. Sein Name erscheint auch auf einer dritten Strohmann-Liste mit zehn vermeintlichen Finanziers, die angeblich eine rund 90.000 Euro teure Wahlkampfhilfe für Parteichef Jörg Meuthen finanziert haben sollen. Auf der Meuthen-Liste finden sich neben dem belgischen Geschäftsmann sogar noch weitere Personen aus Conles Umfeld.

Meuthen schweigt, Conle ist nicht erreichbar Über etwaige Kontakte zu dem Immobilienunternehmer schweigt AfD-Chef Jörg Meuthen beharrlich. Trotz mehrfacher Versuche war Conle, der sich in Zürich oder London aufhalten soll, für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.

Die Annahme so genannter "Strohmannspenden", bei denen die Identität der eigentlichen Spender gezielt verschleiert wird, ist deutschen Parteien streng verboten. Trotz der dubiosen Umstände, unter denen die Spenden aus der Schweiz bei Weidels AfD-Kreisverband gelandet waren, hatte die Partei das Geld erst nach Monaten zurücküberwiesen.

Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz prüft die Bundestagsverwaltung wegen möglicher Verstöße gegen das Parteiengesetz Sanktionen gegen die AfD: Der Partei drohen Strafzahlungen in dreifacher Höhe der Spenden aus der Schweiz, also rund 396.000 Euro.

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