MZ zur Corona-App

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(ots) - Wenn die Gewährung von Freiheitsrechten von der Nutzung der App abhängig gemacht wird, dann ist es mit der versprochenen Freiwilligkeit vorbei. Und es ist eben nicht das gute Recht von Arbeitgebern oder Reiseveranstaltern, auf der Nutzung der App zu bestehen. Deshalb ist eine klare gesetzliche Regelung nötig, in der verboten wird, den Gebrauch der App mit irgendwelchen Vor- oder Nachteilen zu verknüpfen. Außerdem muss es unzulässig sein, dass Dritte den Gebrauch der App kontrollieren. Damit das auch eingehalten wird, sollte eine Verletzung der Vorschriften mit Strafen geahndet werden.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

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Datum: 14.06.2020 - 16:47 Uhr
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