Registrierkassen-Umstellung: CSU-Fraktion für Verlängerung der Übergangsfrist
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Nach dem vom Bund erlassenen Kassengesetz müssen Registrierkassen seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Bis zum 30. September 2020 besteht derzeit eine Übergangsfrist. Nachdem nur ein Teil der aktuell verwendeten Kassen- und Waagesysteme mit einer solchen Sicherheitseinrichtung nachrüstbar ist, müssen viele Geschäftsinhaber in neue Kassensysteme investieren. Für viele Einzelhändler und Handwerksbetriebe wie Metzger, Bäcker oder Friseure ist dies jedoch mit erheblichen Investitionen verbunden, da sie im Laden oft mehrere Registrierkassen im Einsatz haben.
Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander König:
"Corona fordert unseren Mittelstand schon mehr als genug. Für die Kassenumstellung braucht es deswegen eine unbürokratische Verlängerung der Übergangsfrist. Zusätzliche Kosten für neue Kassen können im Moment Existenzen vernichten. Gerade kleinere Einzelhändler, wie Blumenläden, Bekleidungsgeschäfte, Bäcker und Metzger ächzen unter den wirtschaftlichen Folgen von Corona."
Im Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für diese Fristverlängerung einzusetzen und auch weitere Ausnahmeregelungen bei Härtefällen zu ermöglichen.
Der Dringlichkeitsantrag wird heute im Plenum verabschiedet.
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Datum: 17.06.2020 - 10:33 Uhr
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