Leerstellen / Kommentar der Allgemeinen Zeitung Mainz zur geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags
(ots) - Eine kleine Staatsrechtskunde: Wer nie so recht den Unterschied zwischen einer Vertragsunterzeichnung und einer Ratifizierung verstanden hat, bekommt bei der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags nun Gelegenheit dazu. Dass alle Ministerpräsidenten die Anhebung um monatlich 86 Cent abgezeichnet haben, den Staatsvertrag dazu unterschrieben haben, heißt noch lange nicht, dass er auch in Kraft tritt. Es reicht aus, wenn sich in einem einzigen Landtag keine Mehrheit für die Ratifizierung findet. In Sachen-Anhalt scheint das am ehesten der Fall zu sein. Man muss sich - selbst als Fan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - fast wünschen, dass diese Gebührenerhöhung scheitert. Nicht um ARD und ZDF auszubluten, wie das die britische Regierung mit der BBC versucht. Ohne einen solchen Knall aber wird es nicht zu einer dringend notwendigen Neubestimmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen. Eine Debatte, die natürlich die Länder führen müssen - in denen die Ministerpräsidenten für die Spielwiese in "ihren" Landessendern gerne über den Reformbedarf hinwegsehen. Und eine Debatte, die die Anstalten natürlich dringend selbst führen müssen - wo man seit der Einführung des Rundfunkbeitrags für alle Haushalte das Gefühl für die schwindende Akzeptanz verloren hat. Wie müssen sich ARD und ZDF digital aufstellen? Wieviele Landesanstalten (oder Wasserköpfe) braucht die ARD? Wieviele dritte Programme und Spartenkanäle? Welchen Livesport, seichte oder anspruchsvolle Unterhaltung? Ist Werbefreiheit eine Chance? Alles Fragen, vor denen sich die Ministerpräsidenten und die Intendanten seit vielen Jahren drücken.
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Datum: 17.06.2020 - 15:57 Uhr
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