Evangelische Kirche beschließt breit angelegte Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt/ Zusammenarbeit mit UBSKM bei Aufarbeitung wird weiterentwickelt
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Die Studie ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Synode der EKD im November 2018 beschlossen hatte. Seitdem hat die evangelische Kirche u. a. einen Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eingerichtet sowie die unabhängige "Zentrale Anlaufstelle.help" für Betroffene. In den Landeskirchen gibt es Unabhängige Kommissionen, die geschehenes Unrecht anerkennen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist zudem in rechtliche Regelungen einer landeskirchenübergreifenden Gewaltschutzrichtlinie eingegangen. Ein ebenfalls im 11-Punkte-Handlungsplan vorgesehener Betroffenen-Beirat, dessen Einrichtung sich Corona bedingt verzögert hatte, kann noch im Laufe des Sommers berufen werden. "Diesen eingeschlagenen Weg werden wir konsequent weitergehen", bekräftigte Fehrs, "nur so können wir glaubwürdig Kirche sein."
Die Kirchenkonferenz hat zudem den Inhalten eines "Letter of Intent" zur weiteren Zusammenarbeit zwischen EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zugestimmt. "Wir pflegen entsprechend dem 11-Punkte-Plan eine gute Zusammenarbeit mit dem UBSKM," so die Bischöfin. Mit dem Schreiben werden gemeinsame Perspektiven für das weitere strukturelle Vorgehen bei den nächsten Schritten der Aufarbeitung in den Blick genommen. Bis Ende September sollen sich diese weiter konkretisiert haben. Zur Stärkung von Prävention und Intervention hatten EKD und Diakonie bereits im Jahr 2012 und dann noch einmal im Jahr 2016 erste Vereinbarungen mit dem UBSKM geschlossen.
Weitere Informationen unter https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm https://www.ekd.de/Hinschauen-Helfen-Handeln-bei-Missbrauch-24023.htm
Hannover, 18. Juni 2020
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Carsten Splitt
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Datum: 18.06.2020 - 07:00 Uhr
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