Seniorenmitwirkungsgesetz: CSU-Fraktion stärkt Teilhabe von Senioren
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Konkret soll es eine bayerische Seniorenvertretung mit eigener Geschäftsstelle geben. Gemeinden und Landkreise, die bisher keinerlei Beteiligungsformen für Senioren haben, sollen dazu angeregt werden, diese zu schaffen. Zudem sollen die Würde im Alter und damit die Belange der älteren Generation in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich verankert werden.
Dazu Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion: "2030 wird ein Drittel der Menschen in Bayern über 60 Jahre alt sein. Ältere Menschen haben ein Recht auf Mitsprache - schließlich wissen sie am besten, was Senioren in unserem Land brauchen. Diese Mitsprachemöglichkeit wollen wir auf Landesebene systematisch verankern. Wichtig ist, dass genau diese Beteiligung schon bei der Erarbeitung des Seniorenmitwirkungsgesetzes selbst beginnt. Wir haben nun grundlegende Ideen für das Gesetz formuliert, mit denen wir die Diskussion für den Beteiligungsprozess anregen wollen."
Die seniorenpolitische Sprecherin Barbara Regitz ergänzt: "Viele Kommunen in Bayern haben schon heute Seniorenbeiräte oder Seniorenbeauftragte, die bei der konkreten Umsetzung von Projekten vor Ort mitgestalten können. Das gilt ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, Gesundheitsprävention und Pflegeangeboten. Wir wollen noch mehr Kommunen dazu motivieren, die politische Teilhabe von älteren Menschen weiter zu stärken."
"Uns ist wichtig, dass wir als Freistaat bei den Mitsprachemöglichkeiten der Senioren nicht einfach etwas aufoktroyieren, sondern das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen und die vielfältigen Lösungen vor Ort wertschätzen", sind sich die beiden CSU-Politiker einig.
Der entsprechende Antrag der Regierungskoalition wird am Donnerstag im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags beschlossen.
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Datum: 01.07.2020 - 09:55 Uhr
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