SOKA-BAU verlängert die kostenlose Schaltung von Stellenanzeigen sowie die Unterstützung bei der Kollegenhilfe bis zum 30.09.2020
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SOKA-BAU bietet an, dabei eine Vermittlerrolle zu übernehmen: Betriebe, die kurzfristig Beschäftigte einem anderen Unternehmen überlassen möchten, können eine kostenfreie Anzeige auf bau-stellen.de schalten. Bei weiteren Fragen zu dieser Unterstützungsmöglichkeit können sich Bauunternehmen gerne unter jobportal@soka-bau.de melden. Ein Merkblatt zum Thema Arbeitnehmerüberlassung/Kollegenhilfe gibt es auf der Internetseite soka-bau.de.
Betriebe des Baugewerbes dürfen Arbeitskräfte innerhalb der Branche verleihen, wenn der verleihende sowie der aufnehmende Betrieb seit mindestens drei Jahren unter den gleichen Rahmen- oder Sozialkassentarifvertrag fallen und eine Verleiherlaubnis der Agentur für Arbeit vorliegt. Eine schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit reicht bei einem brancheninternen Verleih von Arbeitskräften (Kollegenhilfe) dann aus, wenn der verleihende Baubetrieb weniger als 50 Beschäftigte hat und durch den maximal zwölfmonatigen Verleih Entlassungen oder Kurzarbeit vermieden werden sollen.
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Telefon: 0611 707-2100
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Datum: 20.07.2020 - 14:13 Uhr
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