Lichtblick Pflege-Mindestlohn
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Lichtblick Pflege-Mindestlohn
"Nach diesem ersten Schritt darf man jetzt nicht stehenbleiben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen muss diesen Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären. Mindestlöhne dürfen sich nicht zum Regellohn und damit zum Maßstab für eine angemessene Entlohnung werden. Die Höhe des Mindestlohns entspricht zwar nicht dem Wert der Arbeit, zieht aber eine Grenze nach unten. Eine leistungsgerechte Bezahlung sichert einerseits die Qualität der Pflege und ist andererseits eine Frage der gesellschaftlichen Anerkennung dieser Arbeit. Dass allerdings in der Höhe des künftigen Mindestlohns mit 7,50 Euro und 8,50 Euro zwischen Ost und West unterschieden werden soll, ist nicht hinnehmbar. Wir fordern: Gleiches Geld für gleiche Arbeit.
Für DIE LINKE steht fest, dass ein Pflege-Mindestlohn ein Schritt in die richtige Richtung ist, zur Bekämpfung von Niedriglöhnen jedoch nicht ausreicht: Man muss von seiner Arbeit leben können. Nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn kann Lohndumping und weiße Flecken bei den Mindestlöhnen verhindern. Branchenmindestlöhne sind richtig, wenn sie über dem allgemeinen Mindestlohn liegen, ersetzen ihn aber nicht. DIE LINKE fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde noch in dieser Wahlperiode."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Telefax +4930/227-56801
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Datum: 25.03.2010 - 20:47 Uhr
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