Betreuung aus einer Hand für Langzeitarbeitslose gesichert

Betreuung aus einer Hand für Langzeitarbeitslose gesichert

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Betreuung aus einer Hand für Langzeitarbeitslose gesichert



(pressrelations) - Zur gestrigen Einigung der Spitzenrunde zur SGB II-Neuorganisation erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss Bettina Hagedorn:

Es ist eine gute Loesung fuer die Langzeitarbeitslosen in unserem Land, da sie die Betreuung, Hilfe und Vermittlung aus einer Hand ermoeglicht und die bewaehrte Zusammenarbeit in den JobCentern sowie die Arbeit der Optionskommunen grundgesetzlich absichert. Ohne die SPD waere diese Einigung nicht zustande gekommen. Nur der Einigungswille der SPD hat die Betreuung aus einer Hand fuer Langzeitarbeitslose weiterhin moeglich gemacht.

Es ist der SPD gelungen, in den Verhandlungen die Aufhebung der von den Regierungsfraktionen verhaengten Sperre von 900 Millionen Euro in der Arbeitsmarktpolitik sowie die Entfristung von 3.200 befristeten Stellen in den JobCentern durchzusetzen. Wir konnten verhindern, dass die Arbeitsmarktpolitik zum Steinbruch fuer die Finanzierung der Klientelgeschenke der Koalition wird.

Zentral ist, dass es gelungen ist, gegen den Widerstand von Schwarz-Gelb einen verbindlichen Personalschluessel gesetzlich zu verankern, der fuer die JobCenter und die Optionskommunen gleichermassen gilt. Dieser betraegt fuer Arbeitssuchende bis 25 Jahren eins zu 75 und bei Arbeitssuchenden ueber 25 Jahren eins zu 150. Ein ausreichendes Betreuungsverhaeltnis von Vermittlerinnen und Vermittlern zu Arbeitssuchenden ist ein wesentlicher Punkt, um in der Praxis Langzeitarbeitslose besser auf ihrem Weg zurueck in Arbeit zu unterstuetzen. Auch weitere Bedingungen fuer die Vermittlungsarbeit in den JobCentern werden verbessert: es wird ein stabiler Personalkoerper mit eigener Personalvertretung geschaffen, die Rechte des Geschaeftsfuehrers und der Traegerversammlung werden gestaerkt.

In einem begrenzten Umfang kann die Betreuung von Langzeitarbeitslosen auch kuenftig von Optionskommunen wahrgenommen werden, das bedeutet: die bestehenden Optionskommunen werden entfristet und eine moderate Erweiterung ermoeglicht. Es wird keine Wahlfreiheit fuer die Kommunen geben, sondern die Zahl der Optionskommunen wird auf hoechstens 25 Prozent begrenzt. JobCenter und Optionskommunen werden kuenftig nach einem einheitlichen Verfahren ueber Zielvereinbarungen gesteuert. Das traegt zur Gleichwertigkeit der Lebensverhaeltnisse in Deutschland bei und fuehrt zu einer verbesserten Transparenz und Kontrolle.




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Datum: 25.03.2010 - 22:17 Uhr
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