Luczak/Jung: Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch wird beendet
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Der Deutsche Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Abmahnmissbrauch wird damit ein Riegel vorgeschoben. Hierzu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, sowie der zuständige Berichterstatter, Ingmar Jung:
Dr. Jan-Marco Luczak: "Kleine Betriebe und mittelständische Unternehmer waren in der Vergangenheit oftmals damit konfrontiert, dass sie wegen kleinster Verstöße etwa gegen die Datenschutzgrundverordnung abgemahnt wurden. Es gibt regelrechte Abmahnvereine, die das Internet nach solchen Kleinstverstößen durchsuchen und die Erstattung der Abmahnkosten zum Geschäftsmodell gemacht haben. Einem solchen Abmahnmissbrauch schieben wir jetzt einen Riegel vor. Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet können zukünftig keine Abmahnkosten mehr verlangt werden. Damit entziehen wir dem Geschäftsmodell von Abmahnvereinen die Grundlage.
Wir stellen zudem ausdrücklich klar, dass die missbräuchliche Geltendmachung von Abmahnkosten verboten ist. Das sind diejenigen Fälle, in denen eindeutig nicht die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs bei der Abmahnung im Vordergrund steht, sondern allein das Kosteninteresse des Abmahnenden. Diesen zeigen wir die rote Karte.
Das Gesetz ist ein riesiger Schritt in Richtung fairen Wettbewerbs. Wir schützen kleine und mittelständische Unternehmen vor Abmahnvereinen, die sie wegen kleinster Verstöße zur Kasse bitten. So stellen wir sicher, dass das bewährte Instrument der Abmahnung nicht missbräuchlich genutzt wird, um Wettbewerbern Schaden zuzufügen oder sich ungerechtfertigt zu bereichern. Das schafft Freiraum für echten und fairen Wettbewerb."
Ingmar Jung: "Mit diesem Gesetz schaffen wir eine gute Grundlage, um unseriösen Abmahnern einen Riegel vorzuschieben, ohne das alt bewährte Instrument der Abmahnung zu schwächen. Unfaire Spieler nehmen zukünftig auf der Ersatzbank Platz.
Auch im Designrecht enthält das Gesetz eine wichtige Regelung: Sichtbare Ersatzteile, die nicht vom Primärschutz eines Designs erfasst sind, dürfen zukünftig von jedem angeboten werden. Damit öffnen wir den Markt für Ersatzteilehersteller und machen Ersatzteile für den Verbraucher günstiger. Gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für bisher eingetragene Designs, bei denen die Exklusivität für Originalhersteller erhalten bleibt."
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Datum: 10.09.2020 - 11:01 Uhr
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