Ohoven: Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
ID: 1844978
"Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmenskriminalität bekämpfen. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit für eine strukturelle Reform des Unternehmenssanktionsrechts. Ich fordere daher den Bundesrat auf, die geplanten willkürlichen und maßlosen Sanktionierungen sowie die pauschale Unterstellung krimineller Handlungen zu stoppen.
Laut Gesetzentwurf müssen Staatsanwaltschaften künftig gegen eine Firma ermitteln, wenn es einen Verdacht gibt, dass aus dem Unternehmen heraus Straftaten wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikte begangen wurden.
Es ist abwegig, die Mittelständler unter Generalverdacht zu stellen und Unternehmen für das Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung zu nehmen. Die Einführung eines Verfolgungszwangs gegen Unternehmen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Folge wäre eine Vielzahl überflüssiger Verfahren, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überfordern würde.
Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. So verursacht etwa die Umstellung der Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise. Der Bundesrat ist daher gut beraten, den Gesetzentwurf abzulehnen."
Pressekontakt:
BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: mailto:presse@bvmw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51921/4710063
OTS: BVMW
Original-Content von: BVMW, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.09.2020 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1844978
Anzahl Zeichen: 1743
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1427 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ohoven: Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BVMW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).