Interview "nd.DerTag": Kritik an Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte intergeschlechtlicher Kinder
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Die Wissenschaftlerin, die am Institut für Europäische Ethnologie der Humboldt-Universität zu Berlin tätig ist, begrüßt jedoch, dass in Zukunft Operationen an nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern nur mit Genehmigung des Familiengerichts sowie der Zustimmung einer interdisziplinären Expertenkommission erfolgen dürfen. In den Beratungsprozess sollten laut Klöppel jedoch auch Personen einbezogen werden, die selbst intergeschlechtlich sind. Von Intergeschlechtlichkeit wird gesprochen, wenn sich ein Mensch anhand körperlicher Merkmal, der Chromosomen und Hormone nicht eindeutig der medizinischen Norm von "männlich" oder "weiblich" zuordnen lässt. Vermeintlich korrigierende Operationen an diesen Kindern sind seit den 50er Jahren üblich, gerieten aber immer mehr in die Kritik.
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Datum: 30.09.2020 - 16:48 Uhr
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