WAZ: Urlaub in Risikogebieten: NRW droht Lehrern
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Das Land als Dienstherr könne den Lehrern zwar private Reisen ins Ausland nicht verbieten, "allerdings können bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen - bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge bzw. des Entgelts - grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann", stellt der Erlass klar. Es werde lediglich "über die bestehende Rechtslage informiert", hieß es am Freitag auf Anfrage. Der mahnende Charakter des Rundschreibens ist vor den zweiwöchigen Herbstferien aber demnach kein Zufall: "Da inzwischen eine Vielzahl von Urlaubsregionen als Risikogebiet eingestuft ist, sollten die Beschäftigten aus Fürsorgegründen ausdrücklich auf mögliche Konsequenzen hingewiesen werden, damit sie sich bei ihrer Urlaubsplanung über diese im Klaren sind."
Lehrerverbände reagierten verwundert auf den Ton der Anweisung. Jeder Lehrkraft sei klar, dass sie Verantwortung für sich, für die eigenen Angehörigen und auch für ihr berufliches Umfeld habe, sagte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Stefan Behlau. Einer "Drohkulisse" seitens des Schulministeriums bedürfe es nicht. "Vielmehr sollte Politik sich Gedanken machen, unter welchen Voraussetzungen der Unterricht nach den Herbstferien wieder aufgenommen wird."
Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss einen frischen negativen Test vorlegen oder sich bis zum Ergebnis einer Untersuchung in Quarantäne begeben. Die Einstufung der Risikogebiete nimmt das Robert-Koch-Institut vor.
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Datum: 02.10.2020 - 18:47 Uhr
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