Brillen müssen wieder Kassenleistung werden
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In einer solidarischen Krankenversicherung darf es nicht primär um die Finanzierbarkeit gehen, sondern darum, dass diejenigen Leistungen gewährt werden, die notwendig sind, um ein Höchstmaß an Gesundheit zu erreichen und zu erhalten oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen. Es ist dringend geboten, Brillen wieder in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Grundsätzlich müssen alle Leistungen, deren Nutzen für die Patientinnen und Patienten medizinisch erwiesen ist, wieder zum Leistungsspektrum der GKV gehören." Die gesamte Stellungnahme des SoVD zur Anhörung findet sich unter folgendem Link: Stellungnahme (https://www.bundestag.de/resource/blob/803024/898 b54571f8602d2edf4d3d30354eacc/19_14_0237-8-_Sozialverband-Deutschland-SoVD-Sehhi lfen-data.pdf) .
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Datum: 04.11.2020 - 13:48 Uhr
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