Urteil zum Fernabsatz-Widerrufsjoker gegen DSL Bank rechtskräftig
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"Der Bundesgerichtshof sah wie wir offensichtlich ebenfalls keinerlei Korrekturbedarf an der ohnehin in jeder Hinsicht überzeugenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Kaum bekannt ist auch, dass der auf Druck der Bankenlobby mit Wirkung zum 21.06.2016 geschaffene Ausschluss des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen in dieser Konstellation nicht eingreift."
Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist insbesondere die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Der Widerrufende hat Anspruch auf Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen einschließlich etwaiger Sondertilgungen. Zudem kann über den Widerruf des Immobiliendarlehens verhindert werden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, wenn die finanzierte Immobilie vom Darlehensnehmer verkauft wird. HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an.
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Datum: 16.12.2020 - 11:18 Uhr
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