Einzelfälle mit Sprengkraft / Der Fall des rechtsextremen Attentäters von Halle, gegen den nun das

Einzelfälle mit Sprengkraft / Der Fall des rechtsextremen Attentäters von Halle, gegen den nun das Urteil fiel, zeigt: Auch einzelne Gewaltbereite können zum Äußersten gehen. /Von Jana Wolf

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(ots) - Am Tag nach dem Urteil zu dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle sollten zuallererst die Opfer, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen im Fokus stehen. Zwei Menschen kamen am 9. Oktober 2019 ums Leben, weil der Täter aus den rassistischen, antisemitischen und antifeministischen Ideologien und Verschwörungstheorien, denen er anhängt, Taten werden ließ. 51 Menschen, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten, hatte der Terrorist versucht zu töten. Doch die schwere Eingangstür der Synagoge hielt seinem von Hass angetriebenen Wüten stand. Nicht auszudenken, was passiert wäre, hätte diese Tür nachgegeben.Eine 40-jährige Passantin und ein 20-jähriger Mann in einem Döner-Imbiss starben, weitere Menschen erlitten Verletzungen. Von einem "feigen Anschlag" sprach die Richterin zurecht, als sie den rechtsextremen Attentäter gestern zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte. Wenn sich überhaupt etwas aus dieser Tat lernen lässt, dann wohl das: Die schützenden Türen, die unsere freiheitliche, demokratische Gesellschaft vor Rechtsterrorismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Fremden- und Frauenhass bewahren können, müssen noch stärker und massiver werden. Schon einzelne Gewaltbereite können unermessliches Leid und immensen Schaden anrichten. Diese Erkenntnis ist auch relevant für die Debatte über rechtsextreme Fälle in staatlichen Behörden. Viel zu oft werden diese als "Einzelfälle" heruntergespielt.Halle hat einmal mehr gezeigt: Es braucht keine organisierten Strukturen, kein großes Netzwerk, damit Einzelne zu solchen Taten in der Lage sind. Der 28-jährige Attentäter hat sich im Netz radikalisiert. Spieleplattformen und virtuelle Schattenwelten waren der Raum, in dem er sich offenbar immer tiefer in seine Ideologie hineingraben hat. Das Phänomen ist nicht neu: Schon der Attentäter von München, der im Juli 2016 neun Menschen am Olympia-Einkaufszentrum erschoss, war auf Game-Plattformen unterwegs. Im März 2019 ermordete ein Rechtsterrorist im neuseeländischen Christchurch 51 Menschen in zwei Moscheen und übertrug seine Tat live im Netz. Die Ermittler - das muss man nüchtern feststellen - hinken bei dieser Form der Radikalisierung hinterher. Bei der virtuellen Spurensicherung und Ermittlungsarbeit gibt es erheblichen Nachholbedarf.In Anbetracht derartiger Fälle muss klar sein: Auch wenige gewaltbereite Extremisten, denen man nicht früh genug habhaft wird, sind schon zu viele. Umso ernüchternder ist es, wenn ausgerechnet bei extremistischen Fällen innerhalb der Sicherheitsbehörden nach wie vor von "Einzelfällen" die Rede ist. Damit wird von staatlicher Seite ein verharmlosendes Signal gesandt. 31 derartige Fälle gibt es derzeit in Bayerns Behörden. Bei 44 000 Mitarbeitern mag diese Zahl zwar nach nicht viel klingen. Aber was, wenn nur einer dieser Rechtsextremen zum Äußersten bereit ist? Zu konsequenter Aufklärung gehört auch, die Gefahr jedes einzelnen Falls klar zu benennen.Es braucht noch gezieltere Anstrengungen, um Extremisten innerhalb wie außerhalb der Behörden das Handwerk zu legen. Mehr Präsenz im Netz, mehr digitale Ermittlungsarbeit, mehr Expertise über Radikalisierung in Chat-Gruppen und Online-Foren - und noch mehr Bereitschaft zur selbstkritischen Überprüfung auch staatlicher Strukturen. Wir leben in einer Zeit, in der der politische Ton in der virtuellen wie der analogen Welt rauer wird, in der die Grenze des Sagbaren bewusst ausgedehnt wird. Es gab schon zu viele Beispiele dafür, dass aus radikalen Worten schreckliche Taten werden können. Wir brauchen starke schützende Türen, um unsere freie, plurale und offene Gesellschaft davor zu schützen.



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Datum: 21.12.2020 - 17:49 Uhr
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