NABU: Entscheidung zu Windpark Butendiek enttäuscht auf ganzer Linie / Krüger: Urteil des OVG Münster setzt unüberwindbare Hürden für Umweltschadens- und Verbandsklagerecht
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"Das heutige Urteil setzt die Anwendung des Umweltschadensrechts im Sinne des Biodiversitätsschutzes außer Kraft: Es formuliert für den Nachweis eines Umweltschadens extrem hohe Anforderungen, die praktisch nicht erfüllbar sind. Hier ist der Maßstab verrutscht. Nach Auffassung der Münsteraner Richter ist die Definition eines Umweltschadens nicht erfüllt, wenn eine geschützte Art in einem für sie ausgewiesenen Schutzgebiet weiträumig Lebensraum verliert. So führen wir die Anwendung europäischen Naturschutzrechts ad absurdum. Wenn dann noch der Vorwurf folgt, der NABU hätte im seinen frühen Anträgen trotz vorgelegter Rechts- und Fachgutachten den Umweltschaden nicht in ausreichender Tiefe glaubhaft gemacht, stellt sich tatsächlich die Frage, ob hier nicht das Umweltschadensrecht unbrauchbar und die Verbandsklage unmöglich gemacht werden soll."
Das OVG hat sogar die Revision am Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, Dagegen wird der NABU mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und versuchen, die Frage der Glaubhaftmachung eines Umweltschadens auch dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu lassen.
Aus NABU-Sicht besonders irritierend ist der Vorwurf, veraltete Daten am Beispiel des einzig verfügbaren Standard-Datenbogens des Vogelschutzgebiets aus dem Jahr 2004 und keine eigenen und aktuellen Monitoringdaten zur Verfügung gestellt zu haben. "Den Aufwand, ein schiffs- oder fluggestütztes Monitoring durchzuführen, können und müssen Behörden und Betreiber leisten. Das kann nicht Aufgabe eines Naturschutzverbandes sein. Doch eben diese Monitoringdaten muss der NABU seit Jahren in einem Parallelverfahren erstreiten. Viele Windparkbetreiber blockieren die Herausgabe mit Verweis auf Urheberrechte der Gutachter. Ganz offensichtlich hat das OVG Münster nach einem Weg gesucht, nicht über die komplexe Frage des Verschuldens und der Sanierung entscheiden zu müssen", kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.
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Datum: 12.03.2021 - 11:29 Uhr
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