Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz (FOTO)

Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz (FOTO)

ID: 1888624

(ots) - Der Datenschutz ist immer wieder ein großes Thema, insbesondere auch wenn es um den Straßenverkehr geht. Nun stehen auch die Bußgeldstellen diesbezüglich in der Kritik. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz haben im Falle eines Bußgeldverfahrens Datenschutzverstöße festgestellt. Worum es dabei ging und wie Sie sich gegen den Missbrauch persönlicher Daten schützen können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de (https://www.geblitzt.de/).

Ein Autofahrer war einem weiteren Fahrzeug auf der A61 bei Waldlaubersheim zu dicht aufgefahren. Mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h hätte er ungefähr 60 Meter Abstand einhalten müssen. Eine temporär installierte Kamera zeichnete aber nur 27 Meter auf. Das Ergebnis: Der Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 75 Euro sowie die Ankündigung der Eintragung eines Punktes in Flensburg. Der Fahrer legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nach Angaben des Mannes habe das andere Fahrzeug kurz vorher die Spur gewechselt. Daher habe er so wenig Abstand gehalten. Im Falle des Betroffenen gab es jedoch ein ganz anderes Problem: den Datenschutz.

Die zuständige Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz hatte unter anderem automatisiert einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg angefordert. Zu finden sind in diesem Register unter anderem die Straßenverkehrsverstöße sowie die hieraus resultierenden Punkte oder Maßnahmen bezüglich eines Verkehrsteilnehmers. Mit der Abfrage wollte die Bußgeldstelle herausfinden, ob der Fahrer bereits in der Vergangenheit Verstöße begangen hat. Dies kann unter anderem die Erhöhung der sogenannten Regelgeldbuße mit sich bringen.

Die Bußgeldstelle hat diese Anfrage allerdings zu früh gestellt - und das stellt ein Problem dar. Denn in der Regel prüft die Bußgeldstelle zunächst, wer der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist. An diesen wird dann ein Anhörungsbogen gesendet. Gleichzeitig kommt es zur Datenanforderung beim Fahrerlaubnisregister. An dieser Stelle ist es dafür aber nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) noch zu früh. Der Halter eines Fahrzeugs muss nämlich nicht zwingend auch der tatsächliche Fahrzeugführer gewesen sein.



"Dieses Vorgehen stellt ganz klar einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und der damit einhergehenden Erfahrung der Partneranwälte von Geblitzt.de können wir sagen, dass dieser und ähnliche Fehler häufiger in den Bußgeldverfahren festzustellen sind. Daher prüfen unsere Partneranwälte Aspekte wie diesen und bringen entsprechende Einwände, wenn passend, auch vor. Um allerdings mögliche Folgen eines derartigen Verstoßes zu bewerten, ist immer die Frage zu beantworten, wie gravierend der Behördenfehler war. Grundsätzlich ist kein zwingender Rückschluss möglich, dass ein Verstoß gegen den Datenschutz zwingend zu einer Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens führt. Am Ende entscheidet immer der Richter im Rahmen des ihm teilweise zustehenden Ermessens", erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von www.geblitzt.de.

Im Falle des betroffenen Autofahrers reduzierte die Richterin das im Raum stehende Bußgeld auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro, was unter anderem dazu führte, dass die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister einfiel (Amtsgericht Bad Kreuznach AZ: 47 OWi 1044 Js 15488/20).

"Das Thema Datenschutz ist und bleibt, egal ob es eine Strafmilderung für den Autofahrer gibt oder nicht, ein wichtiges. Oft wird damit viel zu leichtsinnig umgangen. Die Debatte macht nur wiederholt deutlich, dass es sinnvoll und gut ist, seinen Bußgeldbescheid immer prüfen zu lassen", so Ginhold weiter.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: Spiegel: "Wie Verkehrssünder vom Datenschutz profitieren können", 11.3.21.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Modernes Fahrverhalten für Oldtimer DIESEL FAHRVERBOT hat nicht nur ideologische Hintergründe.
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.03.2021 - 15:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1888624
Anzahl Zeichen: 5080

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 405 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bußgeldbehörden verstoßen gegen Datenschutz (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CODUKA GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die Checkliste von Geblitzt.de, um bußgeldfrei durch den Winter zu kommen (FOTO) ...
Den ersten Schneefall und vereiste Straßen hat es dieses Jahr in Teilen Deutschlands bereits gegeben. Insbesondere als Autofahrer ist daher Vorsicht angesagt. Minusgrade und nasse Straßen erhöhen nämlich nicht nur die Unfallgefahr, sondern führen auch schnell zu Bußgeldern im Straßenverkehr

Katastrophale Zwischenbilanz: Nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs - Steigende Anzahl der Verstöße können aufgrund von Personalmangel nicht geahndet werden (FOTO) ...
Darf auf Sachsens Autobahnen ungestraft aufs Gaspedal getreten werden? Kommt es in Berlin überhaupt noch zur Ahndung von Verkehrsverstößen? Aktuell werden zahlreiche Verkehrsteilnehmer bei Vergehen wie Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße nicht belangt. Grund dafür ist ein Personal-Notstan

Leonberger Oberbürgermeister steht im Verdacht, sein eigenes Bußgeldverfahren unter den Tisch gekehrt zu haben - ein Fall von Doppelmoral? (FOTO) ...
Auch ein Oberbürgermeister steht nicht über dem Gesetz. Doch Leonbergs OB Martin Georg Cohn von der SPD sieht das offenbar anders. Vieles deutet daraufhin, dass der Betroffene versucht hat, ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg auf ungewöhnliche Weise zu umgehen. Seine Stellvertreterin Jose


Weitere Mitteilungen von CODUKA GmbH


Modernes Fahrverhalten für Oldtimer ...
Für immer mehr klassische Automobile führt der Fahrwerkhersteller KW automotive in der Höhe und im Fahrkomfort einstellbare Sportfahrwerke ein. Inklusive Teilegutachten sind diese ?Raab-Classics Gewindefahrwerke made by KW? nun für die zeitlosen ?02 BMW Cabriolets ? 1600 Cabrio (Typ 114 C, 1600-

BGH-Beschluss zu Thermofenster ohne Auswirkungen auf Daimler Verfahren ...
Mit Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20 - äußerte sich der Bundesgerichtshof zum Thermofenster, das die Volkswagen AG im Zuge der Software-Updates bei Millionen Pkw installiert hatte. Das Gericht sieht keinen Schadensersatzanspruch aufgrund des Thermofensters an sich. Auf laufende und zukün

Bessere Andienung des Mundenhofes per Bus an Wochenenden ...
Gute Nachricht für alle Freunde des ? mit Beschränkungen ? wiedereröffneten Mundenhofes. Zum zweiten Mal nach 2019 wurde mit dem Jahresfahrplan 2021 die Busandienung des beliebten Freiburger Tiergeheges an den Wochenenden verbessert. An Samstagen fahren jetzt acht Fahrtenpaare mit der Linie 19 v

Continental-Testpilotin Mikaela Ahlin-Kottulinsky startet in der neuen Extreme-E-Rennserie (FOTO) ...
- "JBXE" präsentiert seine Fahrerin für die Extreme E - Mikaela Ahlin-Kottulinsky an der Seite von Jenson Button - Rennserie am 3. und 4. April mit erster Etappe in Saudi-Arabien Hannover (ots) - Nur noch 22 Tage vor dem Start der spektakulären neuen Offroad-Rennserie Extreme E lüf


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z