Miese Tricks gegen Schwache: Kommentar zum Grundrechtereport
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Mit der Begründung, man müsse die Infektionszahlen eindämmen, wurden seit Frühjahr 2020 gravierende Eingriffe in die Grundrechte zahlreicher Menschen verfügt. Für viele ist damit zum Beispiel die Streichung des in der Verfassung verbürgten Rechts auf Berufsfreiheit verbunden. Insbesondere Kulturschaffenden und Hunderttausenden in der Veranstaltungsbranche Beschäftigten brach damit das Gros ihrer Einkünfte weg. Versammlungsverbote wurden oft ruppig durchgesetzt, zumindest, wenn sich Kundgebungen etwa gegen Polizeigewalt und Rassismus richteten.
Solche mit dem Infektionsschutz begründeten Restriktionen erscheinen wie pure Heuchelei, zumal sie etwa für Geflüchtete und meist migrantische Niedriglöhner nicht gelten. Sie mussten weiter in beengten Verhältnissen wohnen und arbeiten. Das Leben ohne Abstands- und Hygieneregeln wird Menschen in Sammelunterkünften, die eigentlich nichts miteinander verbindet, sogar in materieller Hinsicht regelrecht vorgeschrieben. Finanziell werden sie wie Familienangehörige behandelt, bekommen also erheblich weniger Sozialleistungen. Sie bildeten eine "Schicksalsgemeinschaft", begründet die Regierung das. Zynischer geht es nicht, sollte man meinen. Geht aber doch, denn für Menschen, die nach Afghanistan oder in andere Krisenstaaten abgeschoben werden, gilt das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit ja erst recht nicht.
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Datum: 26.05.2021 - 17:52 Uhr
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