Gemeinsamer Bundesausschuss soll Hyperthermie als Regelleistung anerkennen
ID: 1917729
Saarländische Krebsliga erneuert ihre Forderung, dass Krankenkassen Hyperthermie bei Krebs in den Leistungskatalog übernehmen und bezahlen.
Derzeit tragen die Krankenkassen die Kosten für Hyperthermie-Behandlungen nicht generell, sondern nur bei bestimmten Tumoren – und nur, wenn die Therapie stationär in Kliniken erfolgt. Voraussetzung ist, dass diese den Richtlinien der European Society fort Hyperthermic Oncology folgen und vertragliche Vereinbarungen mit öffentlichen Kassen getroffen haben. In ausgewählten Fällen ist die Anwendung „neuer“ Behandlungsmethoden wie der Hyperthermie auch ohne GBA-Prüfung und auf Kosten der Krankenkassen möglich. Ambulante Anwendungen sind keine Regelleistung.
Detemple votiert in den Presse für die Hyperthermie im Kontext einer multi-modalen Onkologe: „Chemotherapie und Hyperthermie zeitgleich können Erfolge bringen, und man muss die Selbstheilungskräfte aktivieren.“
Die Hyperthermie solle als Zusatztherapie zur Verfügung stehen, komplementär zu Chemotherapie, Strahlentherapie, Operation. Dabei könne sie das Immunsystem der PatientInnen stärken, so dass mögliche Nebenwirkungen klassischer Therapien eher abzuwehren sind. Auf die Kräftigung des Immunsystems geht in der Saarbrücker Zeitung auch Dr. Anna Schubert, Fachärztin für Chirurgie, ein. Sie bietet ambulante komplementäre Onkologie und sagt über lokale Hyperthermie: „Krebspatienten vertragen Chemo- und Strahlentherapie besser, wenn sie begleitend Hyperthermie machen. Durch die Hitze wird die örtliche Durchblutung verbessert, wodurch die Chemo viel besser an der von Krebs betroffenen Stelle ankommt, zudem zerstört die Hyperthermie auch Krebszellen“.
Prof. Dr. András Szász, Gründer der lokal-einsetzbaren Hyperthermie (Oncothermie): „Es ist gut, wenn sich Menschen wie Reinhilde Detemple, die durch ihren an Krebs erkrankten Bruder erkennen konnte, wie Hyperthermie wirken kann, sich pro Hyperthermie einsetzen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Oncotherm (Troisdorf) entwickelt, produziert und vertreibt seit 1988 Therapiesysteme auf Grundlage des selektiven Erwärmungsverfahrens der lokal regionalen Oncothermie. Das Unternehmen gründet auf der Forschung von Professor Dr. András Szász an der Eötvös Science University, Budapest. Die Elektrohyperthermie-Methode wurde zum Markenbegriff „Oncothermie“ und zu einer der führenden Hyperthermie-Behandlungsverfahren mit weltweit mehr als 200.000 Behandlungen pro Jahr.
Oncotherm GmbH, Ilka Schulz, Belgische Allee 9, 53842 Troisdorf +49 2241 31992-12, schulz(at)oncotherm.de
Datum: 13.07.2021 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1917729
Anzahl Zeichen: 3463
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilka Schulz
Stadt:
Troisdorf
Telefon: 022413199225
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.07.2021
Diese Pressemitteilung wurde bisher 251 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinsamer Bundesausschuss soll Hyperthermie als Regelleistung anerkennen "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Oncotherm GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).