LG Stuttgart spricht im Dieselskandal beim BMW 530d Schadensatz zu
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Das Landgericht verurteilte die BMW AG zu einer Zahlung an den Kläger in Höhe von 38.361,41 EUR. Den Schummel-Diesel muss die BMW AG zurücknehmen. Berechnungsgrundlage war der gezahlte Kaufpreis. Für die Nutzung des Fahrzeugs über 35.977 Kilometer nahm das Landgericht einen Abzug in Höhe von 2.953,78 EUR vor. Hinzugerechnet hat das Landgericht die im Rahmen der Finanzierung angefallenen Kosten in Höhe von 1.325,19 EUR. "Das Urteil zeigt, dass es für die BMW AG langsam eng wird", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte die erstrittene Entscheidung. "Auch das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 28.05.2021 - 19 U 134/20 - kürzlich entschieden, dass wir eine Beteiligung der BMW AG am Dieselskandal schlüssig dargelegt haben."
Aktuell bietet HAHN Rechtsanwälte BMW-Fahrern eine kostenfreie Erstbewertung bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG an. Häufig betroffen sind Modelle, die in die Euronormen 5 und 6 eingestuft sind. "Vergleichbar mit den Klagen gegen die Volkswagen AG werden auch die Prozesse gegen die BMW AG gewonnen werden, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert ist", erklärt Rugen abschließend. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis sowie eventuelle Finanzierungskosten unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an die BMW AG zurück. Alternativ könne aber auch bei Verbleib des Fahrzeugs eine Einmalzahlung vereinbart werden.
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Datum: 18.08.2021 - 15:47 Uhr
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