Litsch: Neue Bundesregierung muss das Thema Patientenrechte endlich anpacken
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Eine der wichtigsten Forderungen betrifft Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Dieser Nachweis gilt aktuell erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine "weit überwiegende Wahrscheinlichkeit" festgestellt wird. Deshalb schrecken viele Patientinnen und Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. "Damit sie ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden", fordert Martin Litsch. Weitere Forderungen der AOK sind Sanktionen für Leistungserbringer, die den Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, die Entlastung der Versicherten von - oft unangemessen hohen - Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte und Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener im Zuge der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungs- und Pflegefehlern. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen ("individuelle Gesundheitsleistungen") aufzuklären. Die AOK schlägt darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen und eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen.
Bessere Unterstützung bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte
Eine der wichtigsten Forderungen im Positionspapier zielt auf eine zukünftige Unterstützung der Patientinnen und Patienten auch im Falle von Schäden, die durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen. Bislang beschränkt sich der Unterstützungsanspruch auf die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die sich aus Behandlungs- oder Pflegefehlern ergeben. "Angesichts der steigenden Zahl von Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte muss es auch in diesem Bereich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen geben. Gerade beim Thema Medizinprodukte können die gesetzlichen Krankenkassen den oftmals überforderten Patientinnen und Patienten mit ihrer über Jahre aufgebauten Fachkompetenz wertvolle Hilfe leisten", so Litsch.
Beim Thema Medizinprodukte gibt es auch an anderen Stellen Nachbesserungsbedarf. So fordert die AOK schon seit 2019, dass die Zerstörung oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte, die oft ohne Einwilligung der Versicherten erfolgt, unterbunden und sanktioniert wird. Zudem übermitteln Krankenhäuser, die beispielsweise die Implantation einer Hüftprothese mit der Krankenkasse abrechnen, nach wie vor keine konkreten Informationen zum implantierten Produkt. Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, haben die Krankenkassen daher keine Möglichkeit, die betroffenen Versicherten zu informieren und auf die Mängel hinzuweisen. Das kann - zum Beispiel im Falle implantierter Defibrillatoren - dramatische Folgen haben: Patienten, die nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, können einen gravierenden Schaden erleiden oder sogar sterben. Auch die Durchsetzung von Regressansprüchen zugunsten der Versichertengemeinschaft wird durch die fehlenden Informationen erschwert.
Handlungsbedarf bei Schäden durch Arzneimittel
Auch bei Schäden durch Arzneimittel sieht die AOK-Gemeinschaft dringenden Handlungsbedarf. So hat der Gesetzgeber 2002 zwar das Arzneimittelgesetz novelliert und die Haftung neu geregelt, um Patientinnen und Patienten bei gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. "Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Hersteller der Arzneimittel auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Schadensersatzansprüche von Patienten grundsätzlich abwehren können", kritisiert AOK-Vorstand Martin Litsch. "Dazu müssen sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache wie etwa das fortgeschrittene Alter des geschädigten Patienten verweisen. Das hat dazu geführt, dass es den Patienten praktisch unmöglich ist, bei Arzneimittelschäden Schadensersatz zu erhalten." Daher schlägt die AOK eine Änderung im Arzneimittelgesetz vor, mit der die Rechte der Patientinnen und Patienten gestärkt werden.
Bewegung in Sachen Patientenrechte gab es in dieser Legislaturperiode allein beim Thema Haftpflicht: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, sich gegen die aus ihrer Berufsausübung ergebenen Haftpflichtgefahren abzusichern. "Es ist gut, dass damit eine Kernforderung aus unserem ersten Patientenrechte-Positionspapier von 2019 zumindest im Ansatz erfüllt worden ist. Aber die neuen Regelungen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug", so Litsch. "Auch Pflegekräfte oder Berufsgruppen wie Osteopathen müssen bei Fehlern entsprechend versichert sein." Zudem müssten die mit dem GVWG festgelegten Mindest-Versicherungssummen erhöht werden, um schwere Schädigungen der Patientinnen und Patienten zumindest finanziell abzusichern.
Aus Fehlern lernen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten
Insgesamt gilt es aus Sicht der AOK-Gemeinschaft, Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen zu nutzen. "Dazu braucht es einen optimierten Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens", fordert der AOK-Vorstand. Nötig seien rechtliche Regelungen, damit Erkenntnisse von Schlichtungsstellen, Medizinischen Diensten, Haftpflichtversicherern und Fehlermeldesystemen zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden können, um daraus Lernprozesse zum Nutzen der Patientinnen und Patienten zu entwickeln.
Das Positionspapier steht zum Download unter www.aok-bv.de.
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Datum: 19.08.2021 - 10:00 Uhr
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