KBR DB AG bewertet Chancen und Risiken des Koalitionsvertrages
Der Konzernbetriebsrat der Deutsche Bahn AG unterstützt die Pläne der „Ampel“-Koalition zur Verlagerung von mehr Verkehr auf die Schiene – die Ausgestaltung der neuen Infrastruktursparte wirft jedoch Fragen auf
In seinem Statement sagte Jens Schwarz, Vorsitzender des KBR DB AG:
„Mit Erleichterung stellen wir fest, dass die ‚Ampel‘-Koalitionäre den integrierten Konzern erhalten wollen. Damit bleiben für die Kolleginnen und Kollegen die guten Beschäftigungsbedingungen erhalten, die wir Interessenvertreter in den vergangenen Jahren in den Betrieben und im Konzern durchsetzen konnten. Dies gilt insbesondere für den konzernweiten Arbeitsmarkt.
Unklar bleibt, wie die neue Infrastruktursparte aus DB Netz und DB Station & Service ausgestaltet werden soll und wie sich dies für die Beschäftigten und den Konzern tatsächlich auswirken wird. Den Bund als Eigentümer erinnern wir vorsorglich an seine Verantwortung für die über 200.000 Eisenbahnerinnen und Eisenbahner in Deutschland.
Nun stehen aber zunächst die Auswirkungen der Pandemie im Vordergrund. Die Kolleginnen und Kollegen in den Zügen und Bussen dürfen nicht für hoheitliche Durchsetzungsaufgaben herangezogen werden und brauchen mehr Schutz. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir außerdem, dass sie die Verpflichtungen des ‚Bündnis für unsere Bahn‘ einhält. Dies ist im nächsten Schritt der Ausgleich der pandemiebedingten Verluste des Jahres 2021.“
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Konzernbetriebsrat der Deutsche Bahn AG (kurz: KBR DB AG) vertritt die gesellschaftsübergreifenden, konzernweiten Interessen der über 200.000 in Deutschland beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutsche Bahn AG und stellt diese bei seiner Arbeit stets in den Vordergrund.
Als Arbeitnehmervertretung agiert der KBR DB AG auf Augenhöhe mit dem Konzernvorstand der DB AG und regelt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundsätze der Personalpolitik in allen relevanten Bereichen (u. a. Personalführung, Bildung, Gesundheit, Technik, Datenschutz, Betrieb). Grundlage der Beteiligung und Mitbestimmung des KBR DB AG ist das Betriebsverfassungsgesetz. Vorsitzender des KBR DB AG seit Juni 2012 ist Jens Schwarz.
Holger Heuermann
Referent Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation des KBR
Deutsche Bahn AG
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Datum: 26.11.2021 - 15:24 Uhr
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