MZ zur AfD
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Als Folge des Urteils kann die AfD nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Praktisch ist das aber ziemlich irrelevant. Welche Strömung sich gerade in der AfD durchsetzt, sieht man ja ganz offen. Auch für Beamte, die einfache Mitglieder der AfD sind, wird es nun nicht gleich gefährlich. Wer nicht für die AfD kandidiert oder sich sonst als Funktionär profiliert, muss nach bisheriger Rechtslage nichts befürchten.
Praktisch wichtiger ist, dass die AfD jetzt offiziell als Partei am Pranger steht. Der Vorwurf des Extremismus-Verdachts ist eine Art staatliches Stigma, die jedenfalls bei der Werbung um konservative CDU-Wähler schaden dürfte.
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Datum: 09.03.2022 - 17:52 Uhr
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