"Rhein-Neckar-Zeitung" (Heidelberg) zum Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann
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Die Taten des Mannes sind monströs und durch die verflossene Zeit nicht weniger schlimm geworden. Selbst wenn er nicht direkt an Morden beteiligt war, hat er durch seine Tätigkeit doch den Lagerbetrieb erst möglich gemacht. Natürlich konnte er wissen, dass er sich dadurch schuldig macht: Die Verbrechen fanden ja tagtäglich vor seinen Augen statt. Dass sein Verhalten damals zwar juristisch gedeckt, aber eindeutig falsch war, muss ihm also klar gewesen sein - und darum geht es bei der Ahndung von Nazi-Verbrechen ja.
Auch der Verweis auf sein hohes Alter ist kein Argument, denn Mord verjährt nicht. Bedenklich ist in dem Zusammenhang nur, dass dieser und ähnliche Prozesse erst jetzt stattfinden. Tatsächlich wäre es besser, wenn der Mann nicht mit 101 Jahren vor Gericht stehen würde - sondern schon in den 1950ern verurteilt worden wäre.
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Datum: 27.06.2022 - 18:51 Uhr
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