Staatsrechtler: Einrichtung kommunaler Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland verfassungsrechtlich möglich
ID: 1992668
Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sichert die Einrichtung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland ausdrücklich ab. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass Kinder- und Jugendparlamente aus verfassungsrechtlicher Perspektive von Gemeinden eingerichtet werden können, und dass Städte und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamenten eigenständige Rede- und Antragsrechte zuweisen können, solange dabei die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung gewährleistet ist. Außerdem dürfen die Gemeindevertretungen einem Kinder- und Jugendparlament ein festes Budget zuweisen. Hintergrund des Rechtsgutachtens ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Das Gutachten legt nahe, dass einige dieser Entscheidungen nicht haltbar sind und die Kommunalaufsichten die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen stärker berücksichtigen müssen.
"Durch das Rechtsgutachten wird die Stellung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland deutlich gestärkt. Sie haben ein allgemeinpolitisches Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen und tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen verstärkt Gehör finden. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen vor Ort einfordern können", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Gutachten stellt zudem fest, dass Mitgliedern von Kinder- und Jugendparlamenten von der Gemeinde in eigener Verantwortung generelle oder einzelfallbezogene Rede- und Antragsrechte auch im Plenum und den Ausschüssen der Gemeindevertretung eingeräumt werden können, wobei Landesgesetze dies beschränken können.
Bindende Entscheidungsrechte im Plenum der Gemeindevertretung müssen hingegen bei den von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertretern verbleiben und können für Kinder und Jugendliche ohne passives Wahlrecht nicht eingeräumt werden. Gleichwohl können bestimmte Entscheidungen im Einzelfall auf die Kinder- und Jugendparlamente übertragen werden, solange die Gemeindevertretung das Letztentscheidungsrecht behält.
Nach Ansicht der Gutachter bedarf die Entscheidung, ob Kinder und Jugendliche in kommunalen Ausschüssen ein Stimmrecht erhalten, einer gesetzgeberischen Entscheidung im jeweiligen Bundesland. Liegt eine solche nicht vor, haben auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht. Zudem wurde festgestellt, dass sich Jugendhilfeausschüsse mit ihrer spezifischen Struktur und Funktion von demokratisch vollständig legitimierungsbedürftigen Ausschüssen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften unterscheiden. Die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die nicht von den Kommunalparlamenten entsandt werden, können aus bundesrechtlicher Perspektive auch jünger als 18 Jahre sein. Das jeweilige Landesrecht kann jedoch etwas anderes bestimmen.
Das Rechtsgutachten "Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Philipp B. Donath (University of Labour - Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt) sowie von Dipl.-Jur. Alexander Heger und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten, eine jugendgerechte Version unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten-jugendliche heruntergeladen werden. Das Gutachten ist ein Produkt der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Diese wird getragen von der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V, dem für die "Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik" zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente beim Deutschen Kinderhilfswerk. Das Gutachten wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Pressekontakt:
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v
Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.07.2022 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1992668
Anzahl Zeichen: 5018
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Kommune
Diese Pressemitteilung wurde bisher 205 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Staatsrechtler: Einrichtung kommunaler Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland verfassungsrechtlich möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld des heutigen Koalitionsausschusses an die Bundesregierung, nachhaltige Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft auf den Weg zu bringen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dringend strukturelle und finanzielle Investition
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt stärken ...
Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft nach der heutigen Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" auf konkrete und verbindliche Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern sowie eine konsequente Strategie zur Förderu
Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2026: Gewinner kommen aus Dresden, Hannover und Obershausen (Hessen) ...
Projekte aus Dresden, Hannover und Obershausen (Hessen) sind mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes ausgezeichnet worden. Damit können sich die Gewinnerinnen und Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von je 6.000 Euro freuen. Mit dem Preis werden Projekte gewürdi
Weitere Mitteilungen von Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
dbb: Tarifeinheitsgesetz wird weiter für Unfrieden sorgen ...
Das Tarifeinheitsgesetz wird aus Sicht des dbb weiter für Unfrieden sorgen - auch wenn es nicht gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 5. Juli 2022 seine Entscheidung zu Individualbeschwerden des dbb und we
Kommunale IT-Dienstleister machen die Verwaltungsdigitalisierung: Best-Practice Dialoge von Vitako voller Erfolg auf dem 8. Zukunftskongress Staat und Verwaltung (FOTO) ...
Vom 20. bis 22. Juni fand der diesjährige "Zukunftskongress Staat & Verwaltung" in Berlin statt. Vitako e. V. war als Hauptpartner zum 8. Mal mit einem eigenen Stand dabei und beteiligte sich mit dem Vitako-Kommunalforum und drei eigenen Best-Practice Dialogen zu aktuellen Themen de
VBKI-Symposium: Stadtgesellschaft diskutierteüber das Berlin von morgen / Olympische Spiele als Chance für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Metropole (FOTO) ...
14 Ausschüsse, 8 Diskussionspanels, ein einzigartiges Format: Gemeinsam mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Stadtgesellschaft hat der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) intensiv über das Berlin von morgen diskutiert. Mit dabei unter anderem: Franziska Giffe
Flussbad Berlin: Umstrittenes Projekt hat bisher schon 6 Millionen gekostet ...
Das Projekt Flussbad Berlin im Spreekanal im Zentrum der Hauptstadt hat bereits knapp 6 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln gekostet. Die Summe geht aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Felix Reifschneider hervor, die rbb24 Recherche exklusiv v




