"nd.DerTag": Grundrecht auf Gleichbehandlung - Kommentar zum Jahresbericht der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
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Ob denn auch alte, weiße Männer diskriminiert werden können, wollte ein Journalist der "Bild"-Zeitung von der neuen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, wissen. Bei 5617 Beratungsanfragen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2021 erhalten hat, klingt das wie ein schlechter Witz. Eigentlich sollte es doch um Menschen gehen, die wegen ihres Migrationshintergrunds keine Wohnung bekommen. Oder Rollstuhlfahrer*innen, die noch nicht mal barrierefrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können, was die gesellschaftliche Teilhabe problematisch gestaltet. Oder um Frauen, für die es auf dem Arbeitsmarkt den Karrierekiller bedeutet, Kinder zu bekommen. Es sollte als selbstverständliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, jegliche Formen von Diskriminierung zu beheben. Die weiterhin hohen Zahlen deuten darauf hin, dass Diskriminierung in Deutschland noch immer weitverbreitet ist. Es heißt aber auch, dass sich Betroffene wehren und Hilfe suchen.
Was aber keinen Sinn macht, ist eine Scheindebatte über Identitätspolitik. Ataman wird nicht müde zu betonen, dass es Diskriminierung ist, die die Gesellschaft spaltet. Es sind nicht die Menschen, die sie ansprechen. Damit wird sie vielleicht auch ein bisschen sich selbst gemeint haben. Noch immer ist ihre Ernennung umstritten, seit sie in einer Kolumne schrieb, dass "Kartoffel" keine Beleidigung für Deutsche sei. Ob sie die Richtige für den Job sei, wird sie gefragt. Ja, findet Ataman, es sei wichtig, den Finger in die Wunde zu legen. Der "Bild"-Zeitung antwortet sie übrigens: Zumindest auf dem Arbeitsmarkt seien keine Fälle bekannt, bei denen jemand aufgrund deutscher Herkunft diskriminiert worden sei.
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Datum: 16.08.2022 - 18:16 Uhr
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