Abgas-Skandal: Wohnmobilen droht Stilllegung, OLG München stellt sich auf die Seite der Verbraucher
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Das Oberlandesgericht München folgt der Argumentation der Verbraucherschutzkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ und möchte Klagen gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) stattgeben: In neuen Hinweisbeschlüssen hat das Gericht den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen seitens Fiat Chrysler Automobiles (FCA) bei Wohnmobilen als "sittenwidrig" bezeichnet und gleichzeitig auf Gefahren bis hin zu Stilllegungen betroffener Wohnmobile und Widerrufen der Typengenehmigung hingewiesen. Damit hat das Gericht den Weg zu Schadenersatzansprüchen gegen den italienischen Fahrzeughersteller weiter geebnet. KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ rät Betroffenen, mit anwaltlicher Hilfe zeitnah Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Gegenstand der aktuellen Hinweisbeschlüsse sind Abgas-Manipulationen bei Wohnmobilen mit Fiat Ducato Motoren. Diese Manipulationen sollten über den tatsächlichen Schadstoffausstoß der Fahrzeuge hinwegtäuschen. Erst kürzlich stellte die Deutsche Umwelthilfe in einem Praxistest fest, dass der Fiat Ducato 180 Multijet teils mehr als das 7-fache an Schadstoffen ausstößt als herstellerseitig angegeben. Aus diesem Grund forderte die Organisation das Kraftfahrt-Bundesamt bereits auf, rechtliche Schritte gegen FCA einzuleiten.
Der Abgas-Skandal trifft in Deutschland die Mehrzahl der Wohnmobil-Besitzer. So sind nicht nur Fiat-Modelle weit verbreitet - auch eine Vielzahl von Wohnmobil-Herstellern wie Hymer, Dethleffs, Carthago oder Knaus bauen ihre Wohnmobile auf Fiat-Basis. Insgesamt sind somit rund 70 Prozent aller Wohnmobile in Deutschland vom Abgas-Skandal betroffen.
Finanzielle Folgen für Verbraucher können schwerwiegend sein
Mit Blick auf die Verbraucher hat das OLG München in ihren Beschlüssen auf die Gefahr für Wohnmobil-Besitzer hingewiesen, im schlimmsten Fall einem Widerruf der Fahrzeugzulassung ausgesetzt zu sein. Begründung des Gerichts: Die Behörden konnten bei der Zulassung des betreffenden Fahrzeugtyps nicht davon ausgehen, dass eine Funktion zur temporären Abschaltung der Abgasreinigung vorhanden war. Jenseits anderer Wertverluste oder Nutzungseinschränkungen würde dieses Szenario für Betroffene die größten finanziellen Verluste nach sich ziehen.
"Die neuen Hinweisbeschlüsse des OLG München sind ein wichtiger Erfolg für uns und unsere Mandanten", sagt Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Banken- und Kapitalrecht und Partner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. "Von ökologischen Aspekten ganz abgesehen, entstehen durch die illegalen Abschalteinrichtungen von Fiat auch finanzielle Folgen für Betroffene, die weit über einen reinen Wertverlust hinausgehen können. Wir raten jedem Wohnmobil-Besitzer, seinen Fall rechtlich prüfen zu lassen. Und das schnellstmöglich, da beispielsweise die gefahrenen Kilometer einen Einfluss auf die Höhe der jeweiligen Schadenersatzzahlung haben oder schlimmstenfalls Verjährung droht."
Die drei in dieser Meldung genannten Hinweisbeschlüsse beziehen sich auf Verfahren, die unter den Aktenzeichen 36 U 2768/22, 36 U 2999/22 sowie 36 U 3680/22 beim Oberlandesgericht München von der Kanzlei GHENDLER RUVINSKIJ geführt werden. Das OLG München folgt der Argumentationskette der Kanzlei im Detail.
Pressekontakt:
Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: i.ruvinskij@anwalt-kg.de
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Datum: 22.08.2022 - 13:44 Uhr
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