Patientenbeauftragter fordert Rettungsschirm wegen Energiekosten
ID: 2002948
Der Bundespatientenbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) fordert einen finanziellen Rettungsschirm für medizinische Einrichtungen, die wegen der hohen Energiekosten in Schieflage geraten und dadurch in ihrer Existenz bedroht sein könnten. "Wir müssen verhindern, dass wegen der hohen Energiekosten wichtige medizinische Infrastruktur auf der Strecke bleibt. Ganz viele Einrichtungen wenden sich an mich, weil sie die massiv erhöhten Energiepreise nicht mehr bezahlen können, da geht es um Erhöhungen um ein Zehnfaches. Das gefährdet Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich massiv", sagte Schwartze dem Bielefelder "Westfalen-Blatt" (Samstagsausgabe).
Das gehe vom Krankenhaus bis zur Kita, vom Pflegeheim bis zur Wohngruppe, von der Behinderteneinrichtung bis zur Rehaklinik. "Die können die Gas- und Strompreise nicht mehr bezahlen und brauchen deswegen unsere Unterstützung. Denn wenn diese Struktur zerstört wird, dann lässt sich diese Struktur nicht in zehn Jahren wieder aufbauen. Der Verlust wäre dann von Dauer. Deswegen brauchen die Einrichtungen einen Rettungsschirm für Energiekosten", so Schwartze weiter. Wenn Einrichtungen keine Verträge mehr für Gas- und Stromlieferungen bekämen und sich Gas und Strom tagesaktuell an den Börsen einkaufen müssten, dann könne das nicht funktionieren. Da müsse man als Bundesregierung eingreifen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.08.2022 - 18:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2002948
Anzahl Zeichen: 1640
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 534 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Patientenbeauftragter fordert Rettungsschirm wegen Energiekosten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).