SWIFT: nicht zugunsten eines schnellen Verhandlungsergebnisses auf Rechtsstandards verzichten
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SWIFT: nicht zugunsten eines schnellen Verhandlungsergebnisses auf Rechtsstandards verzichten
Anlaesslich der Vorlage des Zwischenergebnisses zum SWIFT-Abkommen erklaeren die zustaendigen Berichterstatter fuer Datenschutz der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach und im Europaausschuss Eva Hoegl:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat weiterhin erhebliche Bedenken, was den Verhandlungsvorgang sowohl formell als auch inhaltlich betrifft.
Wir fordern die Bundesregierung auf, keinesfalls zugunsten eines schnellen Verhandlungsergebnisses beim SWIFT-Abkommen auf Rechtsstandards zu verzichten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Massnahmen zur Terrorismusbekaempfung geeignet, erforderlich und angemessen sein muessen und die Buergerrechte nicht ausser Acht gelassen werden duerfen.
Unsere Kritik wendet sich sowohl gegen die Ueberlegung, EUROPOL als Kontrollbehoerde fuer die Ueberwachung des Austauschs der SWIFT-Daten mit den USA in Europa einzusetzen, als auch gegen die die nach wie vor unangemessen langen Speicherfristen und der ungenuegende Rechtsschutz fuer betroffene Buergerinnen und Buerger.
Nicht akzeptabel ist insbesondere die Tatsache, dass kuenftig mit EUROPOL entgegen dem deutschen Rechtsverstaendnis nicht ein Richter, sondern eine Polizeibehoerde ueber die Freigabe des Datenaustauschs entscheiden soll. In Deutschland ist es ueblich, grundrechtsbeeintraechtigende Massnahmen von Ermittlungsbehoerden durch einen Richter vorher ueberpruefen zu lassen. Das muss auch in Europa und bei SWIFT gelten.
Es kann zudem nicht sein, dass ueber den Umweg eines internationalen Abkommens die Rechtstellung von EUROPOL innerhalb der EU veraendert wird, ohne dass dies im Europaeischen Parlament und im Bundestag ausreichend diskutiert wird. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich den Bedenken anderer europaeischer Laender dagegen anzuschliessen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich intensiv fuer eine Nachbesserung des vorgelegten Vertragsentwurfes einzusetzen. Es ist auch nicht im Sinne der internationalen Sicherheit und der Terrorismusbekaempfung, wenn das Abkommen aufgrund mangelnden Buergerrechtsschutzes nicht beschlossen werden kann.
Das neu auszuhandelnde SWIFT-Abkommen ueber den Transfer von Bankdaten wurde im Februar 2010 vom Europaparlament abgelehnt.
Die neuen Verhandlungen dazu finden derzeit auf europaeischer Ebene statt. Das Bundesinnenministerium informierte hierzu kurz im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am gestrigen Tage.
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Datum: 10.06.2010 - 16:17 Uhr
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