Sachsen-Anhalt/Gesundheit / Krankenhausgesellschaft erwartet harte Einschnitte
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(ots) - Halle. In der Debatte um die Klinikreform des Bundes prognostiziert der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, Wolfgang Schütte, von harten Einschnitten für das Bundesland. "Ganz bestimmt werden Abteilungen reduziert und damit der Versorgungsgrad von Kliniken herabgestuft", sagte er der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Wochenendausgabe). "Inwieweit Häuser im niedrigsten Level noch relevant sein können, ist offen. Aber aus meiner Sicht sind sie nicht immer sinnvoll überlebensfähig. Möglich, dass die eine oder andere Klinik umgewidmet werden muss - in ambulante Versorgungszentren."
Die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt stehe vor einem tiefgreifenden Umbau. Die Kliniken stecken in Finanznöten, zudem steht die größte Bundesreform seit Jahrzehnten bevor. Sie soll die Qualität steigern und die Einnahmen verbessern. Die ambulante Versorgung soll gestärkt sowie komplizierte Behandlungen von kleinen Häusern an spezialisierte Zentren gelenkt werden. Kliniken sollen in Leistungsgruppen mit Strukturvorgaben zu benötigten Abteilungen eingeteilt werden. Ein Faktor sind auch Mindestmengen zur Zahl der behandelten Fälle, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Für Patienten bedeute die Reform, dass sie sich auf längere Wege einstellen müssten, so Schütte. Dies sei aber sinnvoll. "Es geht um die bestmögliche Behandlung, die im Moment nicht an allen Häusern gegeben ist. Wenn die Zahl der Geburten an einer Klinik eine kritische Größe von 250 bis 500 im Jahr deutlich unterschreitet, ist diese Abteilung nicht mehr qualitativ hochwertig. Dann ist es doch besser, weiter zu einer größeren Klinik zufahren, in der Patienten auch bei Komplikationen gut versorgt werden. Längere Strecken auch für Krebs-Behandlungen oder orthopädische Operationen sind unvermeidbar, weil Patienten dort behandelt werden, wo eine hohe Expertise besteht.
Schütte fordert dennoch Ausnahmen. Es könne nicht in jedem Ort ein Krankenhaus bestehen, aber in den Mittelzentren müsse über die Basisversorgung hinaus behandelt werden können. Abweichungen müssten so bei den Strukturvorgaben möglich sein. "Für eine Neurologie zum Beispiel müssen laut Gesetz mehrere Fachbereiche wie Innere Medizin angegliedert sein. Aber man könnte ja sagen, dass für eine fehlende Fachrichtung mit einer anderen Klinik kooperiert wird." Er fordert das Land zudem auf, das Landeskrankenhausgesetz zu novellieren. "Es braucht neue Rahmenvorgaben. Das ist die Basis, um nach Leistungsgruppen oder Mindestmengen planen zu können. Land muss handeln, um vorbereitet zu sein."
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Datum: 14.06.2024 - 16:44 Uhr
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