Internet verändert nicht die Wertungsmaßstäbe
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Internet verändert nicht die Wertungsmaßstäbe
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die klaren Worte der Ministerin, die Urheber in den Mittelpunkt der anstehenden Reform zu stellen. Wir haben das gemeinsame Ziel, die Selbstbestimmung der Kreativen zu stärken, deren Persönlichkeit und Individualität zu garantieren und Leistungsgerechtigkeit zu wahren. Deshalb lehnen auch wir eine Verpflichtung der Urheber zur Gewährung von Zweitverwertungsrechten, die Zwangskollektivierung durch eine so genannte "Kulturflatrate" oder eine Veränderung des Urheberrechts zu Lasten der Rechteinhaber ab. Wir bestärken die Ministerin in ihrem Vorhaben, die Provider bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch ein Warnhinweismodell in die Verantwortung zu nehmen. Die Provider sind jetzt aufgefordert ein selbst-reguliertes Verfahren zu entwickeln, um beharrliche Rechteverletzer zur Ordnung zu rufen und notfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Denn kein ehrbarer Kaufmann und kein verantwortungsvoll handelndes Unternehmen darf es auf Dauer hinnehmen, wenn sein Kunde das Vertragsverhältnis dazu nutzt, andere zu bestehlen. Das Internet verändert nur die technischen Bedingungen der Werkmittlung, nicht aber die Wertungsmaßstäbe. Wir müssen daher nicht das Urheberrecht ändern, sondern nur die Regeln zum Schutz der Kreativen anpassen. Die Beratungen zum "Dritten Korb" müssen nach den umfangreichen Konsultationen im letzten Jahr und den anstehenden Anhörungen zu einigen neueren Fragen endlich abgeschlossen werden. Wir erwarten einen Gesetzentwurf noch in diesem Herbst.
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Datum: 16.06.2010 - 16:47 Uhr
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