Wir stärken die Amtsgerichte
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(ots) - Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen beschlossen. Dabei werden auch die Rechtsmittelstreitwerte angepasst. Damit gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Justiz.
Daniel Rinkert, Fachpolitiker:
"Seit 1993 gilt bei den Amtsgerichten eine Streitwertgrenze von 5.000 Euro - damals waren es 10.000 D-Mark. Während die Preise seitdem um circa 70 Prozent gestiegen sind, wurde dieser Wert nicht angepasst. Mit dem heutigen Gesetz beenden wir dieses Relikt aus den Tagen der D-Mark.
Die Anhebung auf 10.000 Euro ist längst überfällig. Sie sorgt für eine zeitgemäße und gerechte Regelung, stärkt die Amtsgerichte als bürgernahe Eingangsinstanz und verbessert den Zugang zur Justiz - genau dort, wo Menschen Unterstützung brauchen.
Zugleich fördern wir die Spezialisierung der Landgerichte und machen unsere Zivilgerichtsbarkeit moderner, digitaler und zukunftsfähiger. Dieses Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform der Zivilprozessordnung."
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Mit der heutigen Reform bringen wir die Ziviljustiz näher an den Alltag der Menschen und ordnen Zuständigkeiten klarer und moderner. Wer seine Rechte durchsetzen will, soll das niedrigschwellig, in angemessener Zeit und vor bürgernahen Amtsgerichten tun können.
Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts ist dabei kein isolierter Schritt, sondern Teil einer größeren Reformagenda: Wir stärken die Eingangsgerichte, bündeln komplexe Verfahren bei spezialisierten Kammern und treiben zugleich die Digitalisierung der Justiz voran. Denn durch dieses Gesetz kann das Online-Verfahren an den Amtsgerichten jetzt bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro erprobt werden. So wird der Rechtsstaat moderner, handlungsfähiger und spürbarer für die Bürgerinnen und Bürger."
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Datum: 14.11.2025 - 14:25 Uhr
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